zurück zur Übersicht Katze auf Auto 27.09.2009 von Insa O. Wie passend bin ich heute auf die TASSO e-mail bezüglich Rechtsfragen gestoßen. Gestern stand mein Nachbar vor der Haustür mit der Behauptung, dass einer meiner beiden Kater immer auf seinen Autos liegen würde. Jetzt hätte er Kratzer im Lack festgestellt die lt. seiner Ausssage eindeutig von "Ole" kommen sollen. Zum einen ist der aber ein richtiger Angsthase und nähert sich Fremden kaum naher als nötig. Zum anderen laufen in unserer Strasse einige Katzen mehr rum als meine beiden. Mein Nachbar sagte ich solle mir etwas einfallen lassen. Wenn das wirklich so ist, was kann ich tun? mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordert, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass die Kratzer durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordert, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass die Kratzer durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen.