zurück zur Übersicht Reduzierung von Katzen 11.06.2010 von Christian B. Hallo, mein Vermieter hat mir angedroht mich fristlos zu kündigen da ich 3 katzen habe und er seit neuestem nur eine dulden mag, da seine Enkelin die im Haus wohnt (7 Jahre) die katze wegen Asthma abgeben musste. Ich hatte seit einzug 2006 immer 3 katzen auch schonmal 5 Katzen. Ich entsorge den Streu in amtliche Müllsäcke sodass die Mülltonnen nicht von mir §belagert" werden. Auch stört es ihn das meine Katzen im Sommer auf dem Balkon sind und ab und zu mal mauzen. Er findet es sei unzumutbar und würde die Hausgemeinschaft stark stören. Dem pflichte ich nicht bei. Was könnte der Vermieter im Schlimsten Fall tun und wie kann ich mich wehren? MfG Christian Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal wäre zu klären, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. zur Katzenhaltung geregelt ist. Da Ihr Vermieter nun aber bereits seit vier Jahren die Haltung mehrerer Katzen duldet, muss er für seine geforderte Abschaffung zwei der drei Katzen gewichtige Gründe haben, die nachträglich eingetreten sind, z.B. starke Geruchs- oder Lärmbelästigung der Nachbarn etc. Der Grund, die Katzen seien unter anderem wegen des Asthmas der Enkelin abzugeben, scheint vorgeschoben zu sein, da er in diesem Falle konsequenter Weise gar keine Katze im Haus dulden dürfte. Sammeln Sie z.B. Unterschriften der anderen Mieter, dass Ihre Katzen niemanden belästigen. Lassen Sie sich die Forderung des Vermieters und die Androhung der fristlosen Kündigung schriftlich geben, um die Begründung anwaltlich überprüfen zu lassen und um sich dann gegebenenfalls gegen seine unberechtigte Forderungen zu wehren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst einmal wäre zu klären, was in Ihrem Mietvertrag zur Tier- bzw. zur Katzenhaltung geregelt ist. Da Ihr Vermieter nun aber bereits seit vier Jahren die Haltung mehrerer Katzen duldet, muss er für seine geforderte Abschaffung zwei der drei Katzen gewichtige Gründe haben, die nachträglich eingetreten sind, z.B. starke Geruchs- oder Lärmbelästigung der Nachbarn etc. Der Grund, die Katzen seien unter anderem wegen des Asthmas der Enkelin abzugeben, scheint vorgeschoben zu sein, da er in diesem Falle konsequenter Weise gar keine Katze im Haus dulden dürfte. Sammeln Sie z.B. Unterschriften der anderen Mieter, dass Ihre Katzen niemanden belästigen. Lassen Sie sich die Forderung des Vermieters und die Androhung der fristlosen Kündigung schriftlich geben, um die Begründung anwaltlich überprüfen zu lassen und um sich dann gegebenenfalls gegen seine unberechtigte Forderungen zu wehren.