zurück zur Übersicht

Hundesteuer

von Esmat A.

Guten Tag Habe da ne frage Wir haben einen American Pocket Bully seit dem 1.07.23 Haben ihn auch gleich online angemeldet und heut bekommen wir den Bescheid das er als ListenHund zählt ! Wir hatten vor 1,5 Jahre auch einen da war er noch im Jahr 109€ also kein ListenHund … Und jetzt zählt er als ListenHund ?! Was kann ich machen ? Der Arzt hat in seinen neuen Impfpass auch Pocket Bully drauf geschrieben und wir haben eine Herkunft American Bully Register  

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids haben, müssen Sie innerhalb der dort am Schluss befindlichen Rechtsmittelfrist das genannte Rechtsmittel einlegen, dies ist entweder ein Widerspruch bei der Behörde oder eine Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht.
 
Ich nehme an, dass die Behörde meint, dass es sich bei Ihrem Hund um eine Kreuzung aus American Staffordshire Terrier und American Pitbull Terrier, also um eine Mischung aus den drei in § 1 der „Kampfhundeverordnung“ von BW?
 
Ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, hängt von daher den Einzelheiten ab, den vorhandenen Unterlagen zu dem Hund, dem Steuerbescheid, wobei auch wichtig wäre zu prüfen, ob sich aus dem Bescheid ergibt, aus welchem Grund die Behörde ihre Meinung geändert hat und den ihren neuen American Pocket Bully nun als Listenhund einstuft, anders als den ersten.
 
Wenden Sie sich bei Bedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, da die Rechtsmittelfrist unbedingt eingehalten werden muss. Nach Fristablauf wird der Steuerbescheid bestandskräftig.  
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung