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Tierklinik

von Ze C.

Sehr geehrte Frau Fries , ich habe vor einigen Tagen meinen Kater in die Klinik gebracht zu einer Vorsorgeuntersuchung. Dort wurde festgestellt dass er Wasser in der Lunge habe und eine Herzmuskelschwäche aber sonst wäre alle Organe und Werte gut. Daraufhin wollte der Arzt ihn stationär behandeln lassen was er auch tat. Er erhielt dort Medikamente zu deren Nebenwirkungen oder Folgen wir nie aufgeklärt wurden, zudem wurde uns nicht einmal gesagt dass er ernst erkrankt wäre. Aus 2 Tagen Klinikaufenthalt wurden 4 und als wir anriefen um zu fragen wie es ihn ging wurde uns am 5ten Tag gesagt ihm ginge es gut man könne ihn abholen kommen. Als wir dort ankamen wusste keiner wer dies behauptet hatte und es hieß manchmal hätten die Ärzte unterschiedliche Meinungen. Sie bereiteten unseren Kater erst dann vor, da er die ganze Zeit in seinem Urin gelegen ist mussten sie ihn waschen. Zuhause angekommen (07.08 -17Uhr Entlassung) stellten wir fest dass er sich einnässte und Blut im Urin war(dies war vor Behandlung nicht der Fall) und er nichts fressen konnte. Also brachten wir ihn am nächsten Tag 08.08 nochmal zu einem anderen Arzt bei diesem hieß es er wäre schwer krank hätte Herz, Nieren und Blasenprobleme und starke Schmerzen. Der Arzt riet uns ihn zu erlösen und wir mussten ihn einschläfern lassen. Der zweite Arzt meinte auch dass die Befunde von der Klinik nicht klar geschrieben sind und eine seiner Diagnosen nicht genannt wäre. Zudem steht im Befund des ersten Tierarztes dass „der Kater die Klinik in einem allgemein guten Zustand verlässt“. Sie fordern fast 2000 Euro obwohl klar ist dass sie nicht richtig gearbeitet haben. Nun will ich sie fragen welches Recht haben wir? Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedaure, dass Sie Ihren Kater verloren haben und sich aus diesem Grund an mich wenden müssen. Da Emotionen im Recht keine Recht Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Die Tatsache, dass in der Tierklinik bei der Vorsorgeuntersuchung eine Herzmuskelschwäche und als Folge schon Wasser in der Lunge diagnostiziert wurden, was eine sofortige stationäre Aufnahme notwendig gemacht hat, zeigt dass es sich um ernste Krankheit gehandelt hat, die behandelt werden musste. Es ist unwahrscheinlich, dass alle Maßnahmen der Klinik falsch oder nicht notwendig waren, daher werden Sie jedenfalls diese Untersuchungen und Medikamente bezahlen müssen. Zu prüfen ist daher zum einen welchen Betrag Sie im Ergebnis zahlen müssen und zum anderen ob Sie aufgrund eines schuldhaften Behandlungsfehlers der Tierklinik einen Schadensersatzanspruch gegen die Tierklinik haben und in welcher Höhe. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Die Tierklinik wiederum müsste beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Eine Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher an dieser Stelle nicht möglich.
 
Hinzu kommt, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch zwischen Tierarzt und Tierhalter und dessen Einwilligung in die Behandlung ist, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Tierhalten als medizinischen Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist und oft ist man als Tierhalter allein und hat keine Zeugen dabei. 
 
Lassen Sie sich die von dem zweiten Tierarzt seine Befunde und seine geäußerten Einschätzung schriftlich geben, zudem soll er, wenn er der Meinung ist, dass die Tierklinik falsch gehandelt hat dies und auch die seiner Meinung nach gemachten Fehler mit aufführen. Wenn er dazu nicht bereit ist, soll er Ihnen wenigstens nachvollziehbar erklären, welche Posten von der 2.000,- Euro seiner Meinung nach unnötig oder sogar falsch waren.
 
Versuchen Sie sich in einem Gespräch mit der Tierklinik ein gütliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen, sowohl die der Tierklinik wie der Rechnung, Laborergebnisse, Befundmitteilung etc. als auch der Unterlagen des zweiten Tierarztes einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Sollten Sie die Rechnung nicht von der Tierklinik selbst sondern von einer der Verrechnungsstellen erhalten habe, sollten Sie dort anrufen und eine Verlängerung der Zahlungsfrist vereinbaren und darauf hinweisen, dass Sie die Rechnung überprüfen lassen wollen, da die Verrechnungsstellen nach meiner Erfahrung die offenen Forderungen nach Mahnungen auch zügig einklagen.
 
 
 
 
 
 

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