Foto: © Ann-Kathrin Fries
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich bedaure, dass Sie Ihren Kater verloren haben und sich aus diesem Grund an mich wenden müssen. Da Emotionen im Recht keine Recht Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Die Tatsache, dass in der Tierklinik bei der Vorsorgeuntersuchung eine Herzmuskelschwäche und als Folge schon Wasser in der Lunge diagnostiziert wurden, was eine sofortige stationäre Aufnahme notwendig gemacht hat, zeigt dass es sich um ernste Krankheit gehandelt hat, die behandelt werden musste. Es ist unwahrscheinlich, dass alle Maßnahmen der Klinik falsch oder nicht notwendig waren, daher werden Sie jedenfalls diese Untersuchungen und Medikamente bezahlen müssen. Zu prüfen ist daher zum einen welchen Betrag Sie im Ergebnis zahlen müssen und zum anderen ob Sie aufgrund eines schuldhaften Behandlungsfehlers der Tierklinik einen Schadensersatzanspruch gegen die Tierklinik haben und in welcher Höhe. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Die Tierklinik wiederum müsste beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Eine Einschätzung, ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher an dieser Stelle nicht möglich.
Hinzu kommt, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch zwischen Tierarzt und Tierhalter und dessen Einwilligung in die Behandlung ist, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Tierhalten als medizinischen Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist und oft ist man als Tierhalter allein und hat keine Zeugen dabei.
Lassen Sie sich die von dem zweiten Tierarzt seine Befunde und seine geäußerten Einschätzung schriftlich geben, zudem soll er, wenn er der Meinung ist, dass die Tierklinik falsch gehandelt hat dies und auch die seiner Meinung nach gemachten Fehler mit aufführen. Wenn er dazu nicht bereit ist, soll er Ihnen wenigstens nachvollziehbar erklären, welche Posten von der 2.000,- Euro seiner Meinung nach unnötig oder sogar falsch waren.
Versuchen Sie sich in einem Gespräch mit der Tierklinik ein gütliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen, sowohl die der Tierklinik wie der Rechnung, Laborergebnisse, Befundmitteilung etc. als auch der Unterlagen des zweiten Tierarztes einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Sollten Sie die Rechnung nicht von der Tierklinik selbst sondern von einer der Verrechnungsstellen erhalten habe, sollten Sie dort anrufen und eine Verlängerung der Zahlungsfrist vereinbaren und darauf hinweisen, dass Sie die Rechnung überprüfen lassen wollen, da die Verrechnungsstellen nach meiner Erfahrung die offenen Forderungen nach Mahnungen auch zügig einklagen.