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Hund vorenthalten

von Fenja S.

Hallo, Folgende Situation: Ende Januar wollte ich meiner Schwester einen Brief mit Begründung meines Umzuges geben. Wir hatten zu dem Zeitpunkt 2 Hunde seit über 3 Jahren, beide vollständig auf mich angemeldet, sämtliche Kosten von mir bezahlt. Jedenfalls ereignete sich die Situation, dass ich meinen 2. Hund, der noch nicht in meinem neuen Zuhause war, ebenfalls mitnehmen wollte. Die Situation eskalierte komplett, meine Schwester wurde mir gegenüber handgreiflich und drohte mir. Seitdem hält sie mir den Hund vor. Es läuft nach wie vor alles über mich. Da ein klärendes Gespräch ihrerseits leider nicht möglich ist, da sie mich auch überall blockiert hat und mir wie gesagt, gedroht hat, weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Ich möchte meinen Hund gerne wieder in meiner Obhut haben. Ich bin ein wenig hilflos. Ich weiß nicht ob es Sinn macht die Polizei hinzu zu ziehen, oder ihn unter den Vorwand spazieren gehen zu wollen, mit zu nehmen, da befürchte ich aber, dass es Konsequenzen für mich haben könnte. Obwohl alles auf mich läuft und angemeldet ist sprich auch die Kosten von mir getragen werden. Ich bitte um Rat. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Insbesondere zwischen Familienangehörigen oder Freunden werden in der Praxis nur selten klare Absprachen und noch seltener schriftliche Vereinbarungen über die Pflege oder den Verbleib eines Haustieres gemacht, so dass sich hieraus regelmäßig Streitigkeiten rund um die Rückgabe ergeben.
Leider schreiben Sie nicht mit welcher Begründung Ihre Schwester Ihnen den Hund vorenthält, behauptet sie z.B. eine Schenkung oder macht sie die Herausgabe von etwas anderem was zwischen Ihnen strittig ist abhängig, etc. Wichtig zu wissen wäre auch, ob und welche Absprachen bzw. Vereinbarungen Sie bei Ihrem Auszug mit Ihrer Schwester über diesen Hund getroffen haben. Gut und wichtig ist, dass Sie weiterhin alle Kosten für den Hund tragen.
 
Ob eine Strafanzeige gegen Ihre Schwester, die zwar theoretisch möglich ist, tatsächlich sinnvoll ist im Hinblick darauf, Ihr Ziel zu erreichen, Ihren Hund zurückzuerhalten, sollte gut abgewogen werden. Dies müsste anhand der Einzelheiten in einem vertraulichen Gespräch beurteilt werden.
 
Da Ihnen der Hund bereits seit Januar vorenthalten wird, sollten sich nunmehr kurzfristig um die Rückholung kümmern, da ein längeres Abwarten es nur noch schwieriger macht den Hund zurückzubekommen.
 
Da ein Gespräch zwischen Ihnen beiden nicht mehr möglich ist, ist es ratsam einen Dritten einzuschalten, sei es jemand aus Ihren gemeinsamen Freundes-/oder Bekanntenkreis, dem Sie beide vertrauen oder eine völlig unbeteiligten wie einen Anwalt, eine Anwältin oder auch eine Schiedsperson. Notfalls muss geprüft werden, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Schwester haben und dieser eingeklagt werden kann.
 
 

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