zurück zur Übersicht Fip ausgebrochen 29.08.2023 von Christian M. Hallo, ich habe ein Kitten verkauft und es wurde mir zurück gebracht. Ich habe keinerlei Rückabwicklung zugestimmt aber das ich zum Tierarzt gehe. Jetzt ist der Verdacht auf Fip eben gekommen durch das Blutbild. Ich habe den Kaufpreis noch nicht zurückerstattet, weil ich erst zwecks Nacherfüllung agieren wollte. Aber die Familie terrorisiert mich wegen dem Geld. Falls es so wäre, muss ich als Züchter die Katze zurück nehmen und Kosten erstatten? Aktuell ist die Katze in meiner Obhut, was ist wenn sie stirbt??? Ich hab im Internet gesucht und finde nichts zutreffenden, aktuelles. Danke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob Sie regelmäßig züchten oder dies der erste und einzige Wurf bei Ihnen war, da dies wichtig ist für die Frage, ob Sie als Unternehmer oder als Privatperson im Sinne des BGB gehandelt haben und was dies für Ihre kaufvertraglichen Gewährleistungspflichten bzw. die Rechte des Käufers bedeutet. Auch die Frage, nach welchem Zeitraum das Kitten zurückgegeben wurde, ist wichtig zu wissen. Unabhängig von diesen Fragen, ist zu prüfen, ob durch die Übergabe an Sie ein Rücktritt vom Kaufvertrag stattgefunden hat und ein Rückabwicklungsverhältnis entstanden ist. Um dies zu prüfen, müssten die Einzelheiten und Ihre Korrespondenz mit den Käufern eingesehen werden. Ergibt sich daraus entweder eine Rückgabe und ein Rücktritt oder im Gegenteil ist Ihre Absicht das Kitten nur zum Zwecke des Tierarztbesuches zu übernehmen und es danach wieder an die Käufer zurückzugeben hieraus klar zu erkennen? Die Antwort hierauf ist wichtig für die Prüfung, ob ein Versterben des Kitten in Ihrer Obhut rechtliche Konsequenzen hätte. Da die Käufer den Kaufpreis erstattet haben wollen, nehme ich an, dass diese jedenfalls von einem Rücktritt ausgegangen sind. Zur Prüfung der FIP Erkrankung gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar und das Berufungsgericht LG Rottweil haben 2018 bzw. 2019 ausgeurteilt, dass allein die Infizierung einer Katze mit dem zunächst harmlosen FCoVirus keinen Mangel darstellt. Erst die Mutation und die Erkrankung der Katze an FIP stellt den „Sachmangel“ dar. Inwieweit dies in Ihrem Fall wichtig sein könnte, wäre ebenfalls zu prüfen. Sollten Sie mit den Käufern nicht gütlich einigen können und für den Fall, dass Sie regelmäßig züchten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um bei Bedarf auch Ihren verwendeten Kaufvertrag prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Verschärfungen für gewerbliche Züchter seit dem 01.01.2022.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, ob Sie regelmäßig züchten oder dies der erste und einzige Wurf bei Ihnen war, da dies wichtig ist für die Frage, ob Sie als Unternehmer oder als Privatperson im Sinne des BGB gehandelt haben und was dies für Ihre kaufvertraglichen Gewährleistungspflichten bzw. die Rechte des Käufers bedeutet. Auch die Frage, nach welchem Zeitraum das Kitten zurückgegeben wurde, ist wichtig zu wissen. Unabhängig von diesen Fragen, ist zu prüfen, ob durch die Übergabe an Sie ein Rücktritt vom Kaufvertrag stattgefunden hat und ein Rückabwicklungsverhältnis entstanden ist. Um dies zu prüfen, müssten die Einzelheiten und Ihre Korrespondenz mit den Käufern eingesehen werden. Ergibt sich daraus entweder eine Rückgabe und ein Rücktritt oder im Gegenteil ist Ihre Absicht das Kitten nur zum Zwecke des Tierarztbesuches zu übernehmen und es danach wieder an die Käufer zurückzugeben hieraus klar zu erkennen? Die Antwort hierauf ist wichtig für die Prüfung, ob ein Versterben des Kitten in Ihrer Obhut rechtliche Konsequenzen hätte. Da die Käufer den Kaufpreis erstattet haben wollen, nehme ich an, dass diese jedenfalls von einem Rücktritt ausgegangen sind. Zur Prüfung der FIP Erkrankung gibt es verschiedene Gerichtsurteile. Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar und das Berufungsgericht LG Rottweil haben 2018 bzw. 2019 ausgeurteilt, dass allein die Infizierung einer Katze mit dem zunächst harmlosen FCoVirus keinen Mangel darstellt. Erst die Mutation und die Erkrankung der Katze an FIP stellt den „Sachmangel“ dar. Inwieweit dies in Ihrem Fall wichtig sein könnte, wäre ebenfalls zu prüfen. Sollten Sie mit den Käufern nicht gütlich einigen können und für den Fall, dass Sie regelmäßig züchten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um bei Bedarf auch Ihren verwendeten Kaufvertrag prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Verschärfungen für gewerbliche Züchter seit dem 01.01.2022.