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Eigentum

von Anne D.

Guten Abend, ich brauche bitte Ihren Rat bzw. ihre Einschätzung. Ich habe mich Ende Mai von meinem Freund getrennt. Wir haben zusammen gewohnt und haben einen Kater. Er hat nach der Trennung mündlich zugesagt, dass ich den Kater behalten könne und er es gut bei mir hat. Nach etlichen persönlichen Differenzen und Streits hat er Ende Juli beschlossen "seine" Katze zurück zu fordern. Darauf habe ich mich nicht eingelassen. Anfang August gab es wiederholt Auseinandersetzungen, eine Entschuldigung seinerseits und eine Nachricht, in der steht, dass ich den Kater behalten kann. Jetzt, Ende August, hat er eine eigene Wohnung gefunden und will den Kater nun doch zurück. Zu den Fakten: Er hat bei einem gemeinsamen Essen im Mai 2018 eine Kleinanzeige gefunden und Kitten entdeckt, die zu verkaufen sind. Wir waren zu dem Zeitpunkt nicht liiert und haben nicht zusammen gewohnt. Wir sind gemeinsam auf den Bauernhof gefahren, haben uns die Katzen angeschaut. Er hat sich für den Tiger entschieden. Wir haben einen Abholtermin vereinbart. Ich habe bei kleinanzeigen sämtliches Zubehör rausgesucht. Wir sind hingefahren, ich habe bezahlt. Den Kater haben wir zusammen abgeholt. Die 35€ habe ich aus meinem Portemonnaie bezahlt. Der Kater hat dann bei ihm in der Wohnung gewohnt. Bei mir war keine Katzenhaltung möglich. Sämtliche Tierarztbesuche habe ich mit dem Kater gemacht und zur Hälfte bezahlt. Bei der Anmeldung beim Tierarzt musste ich Besitzer und Wohnsitz angeben. Dort bin ich als Besitzerin angegeben mit ständigem Wohnsitz in der damaligen Wohnung meines jetzigen Ex Partners. Bei Tasso bin ebenfalls ich als Halterin angegeben. Nach 2 Jahren bin ich dann zu ihm gezogen. Nach 10 Monaten dann gemeinsam in eine größere Wohnung. Im Mai 2023 kam die Trennung. Er hat die gemeinsame Wohnung verlassen. Er arbeitet Vollzeit im 4 Schicht System und hat zudem einen Nebenjob als Taxi Fahrer. Ich arbeite 30 Stunden pro Woche. Ich habe mich auf sein Wort verlassen, dass der Kater bei mir bleiben kann. Das hat offensichtlich nicht geklappt. Wie sieht die Rechtslage dazu aus und was kann ich tun? Letztenendes geht es um das Wohl des Tieres. Ich möchte ihn ungern abgeben. Es geht ihm in seinem gewohnten Umfeld gut. Er hat ihn hin und wieder zur Bestrafung geschlagen und einmal in der Wut sozusagen weg geschleudert. Das ist mir sehr unangenehm zu sagen. Nachweisen kann ich es nicht. Ich war dabei, aber es gibt keine Beweise. Danke und viele Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Aufgrund Ihrer Schilderung scheint es als ob Ihr Exfreund gar keine wirkliches Interesse an dem Kater hat sondern sein widersprüchliches Verhalten, zwischen Zusicherung, dass Sie den Kater behalten können um ihn dann doch wieder heraus zu verlangen, als Druckmittel dienen könnte.  
 
Nach den geschilderten Umständen zur Anschaffung, der Kostenteilung etc. nehme ich an, dass Sie jeweils zur Hälfte Eigentum an dem Kater erworben haben und Gemeinschaftseigentümer waren. Hieran ändert die Trennung zunächst einmal nichts, in Ihrem Fall hat er Ihnen zunächst mündlich und später auch schriftlich den Kater „überlassen“ (wobei für eine ausführliche Prüfung der genaue Wortlaut eingesehen werden müssten). Rechtlich könnte er Ihnen damit seinen Eigentumsanteil an dem Kate übereignet haben, so dass Sie Alleineigentümerin wären. Zu Ihren Gunsten spricht auch die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.
 
Sie sollten daher überlegen nicht mehr selbst mit ihm zu kommunizieren sondern sein Herausgabeverlagen von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht prüfen und abwehren zu lassen. 

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