zurück zur Übersicht Eintrag Ahnentafel 05.09.2023 von Andrea R. Hallo, wir haben einen 2 1/2 Jahre alten Zwergdackel mit Ahnentafel. Vergangenes Wochenende haben wir ihn zum ersten Mal bei einer Zuchtschau vorgestellt. Leider hat er seine Fangzähne durch Bearbeitung eines Geweihs abgenutzt, die Spitzen haben sich reduziert. Ich hatte keine ärztliche Bescheinigung dabei, dass sein Gebiss immer tadellos war und es sich nicht um einen genetischen Defekt handelt. Der Richter wertete sein Gebiss als Engstand und nun soll ein unwiderruflicher Eintrag in die Ahnentafel, zur Zucht nicht zugelassen, erfolgen. Mir wird nicht die Gelegenheit gegeben, ihn nochmals mit ärztlichem Attest vorstellen zu können. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Seine Ahnentafel wurde einbehalten und wird mit dem Eintrag zugeschickt. Vielen Dank für ihre Mühe, LG A. R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Regel sind die Ringrichter sehr erfahren und können unterscheiden zwischen abgeriebenen Spitzen und einem Caninie Engstand, einer Fehlstellung durch die fehlerhafte verkürzte Ausbildung des Unterkieferknochens, die dazu führt, dass sich die unteren Eckfangzähne in den Gaumen des Oberkiefers bohren und so schmerzhafte Löcher verursachen, die sich aufgrund Futterreste usw. entzünden können. Da Sie jedoch schreiben, dass die behauptete Kiefer- und Zahnfehlstellung bisher nicht vorlag bzw. sein Gebiss tadellos war, stellen Sie den Hund z.B. einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin für Zahnheilkunde vor und lassen das Gebiss beurteilen. Sollte keine Gebiss-/Kieferfehlstellung vorliegen, lassen Sie sich dies schriftlich bescheinigen und fordern den Zuchtverband auf, Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine bereinigte Ahnentafel zu senden. Ob Sie die Kosten für das Gutachten im Wege eines Schadensersatzes fordern könnten, müsste anhand er Einzelheiten geprüft werden. Hierfür sollten Sie sich dann an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Regel sind die Ringrichter sehr erfahren und können unterscheiden zwischen abgeriebenen Spitzen und einem Caninie Engstand, einer Fehlstellung durch die fehlerhafte verkürzte Ausbildung des Unterkieferknochens, die dazu führt, dass sich die unteren Eckfangzähne in den Gaumen des Oberkiefers bohren und so schmerzhafte Löcher verursachen, die sich aufgrund Futterreste usw. entzünden können. Da Sie jedoch schreiben, dass die behauptete Kiefer- und Zahnfehlstellung bisher nicht vorlag bzw. sein Gebiss tadellos war, stellen Sie den Hund z.B. einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin für Zahnheilkunde vor und lassen das Gebiss beurteilen. Sollte keine Gebiss-/Kieferfehlstellung vorliegen, lassen Sie sich dies schriftlich bescheinigen und fordern den Zuchtverband auf, Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine bereinigte Ahnentafel zu senden. Ob Sie die Kosten für das Gutachten im Wege eines Schadensersatzes fordern könnten, müsste anhand er Einzelheiten geprüft werden. Hierfür sollten Sie sich dann an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.