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Rassekatze

von Simone M.

Hallo, ich habe im November 09 eine 14 Wochen alte norwegische Waldkatze gekauft ohne Papiere von einer Züchterin. Dieser Kater hatte Durchfall, so dass ich zum TA ging. Es wurden Champhilobakter-keime festgestellt. Dann entwickelte er eine Allergie auf Geflügel. Meine TA-Kosten belaufen sich mittlerweile auf 500 Euro. Ich hatte dieses der Züchterin auch mitgeteilt. Sie wollte sich an den Kosten beteiligen, tat es aber nicht. Meine frage: Hat man da Chancen zumindest einen Teil der Kosten wiederzubekommen, denn immerhin hat sie ein krankes Tier verkauft. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ist ein verkauftes Tier krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer jedoch –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Die zwischen Ihnen und der Züchterin getroffene Vereinbarung, sich an den Kosten zu beteiligen, könnte ein Anerkenntnis sein. Fordern Sie sie schriftlich auf, innerhalb einer bestimmten Frist, einen bestimmten Betrag der entstandenen Tierarztkosten zu bezahlen und berufen sich auf diese Vereinbarung. Sollte sie sich weigern, lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten und den Kosten einer Klage anwaltlich beraten, da Sie neben den anderen Sachen, die -wahrscheinlich mündlich getroffene- Vereinbarung beweisen können müssen.

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