zurück zur Übersicht Nachbarstreitigkeit wegen Katzenhaltung 23.06.2010 von Andrea P. Kann ein Nachbar uns die Haltung von Katzen untersagen oder die Anzahl unserer Katzen festlegen lassen. Unser Nachbar macht wegen unserer Katzen (z.Zt. 5 = 4 Freigänger + 1 Hauskatze, hatten schon mal 8) Ärger (sie würden sein Grundstück betreten - das nicht angelegt ist, sondern z.Zt. noch (seit 14 Jahren) komplett ungepflegt ist / meterhohes Unkraut bzw. sie würden seinen Bewegungsmelder auslösen (wir wohnen in unmittelbarer Waldrandlage mit allen möglichen Wildtieren)Ich bin im Tierschutz aktiv und habe deshalb wechselnde Anzahl von Tieren, die wir jetzt aber auf 4-5 begrenzt haben, damit es nicht weiterhin Ärger gibt. Kann er rechtlich durchsetzen, dass man uns die Katzen (z.T.) wegnimmt ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen des Nachbarn für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte auch beweisen können, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Sollte Ihr Nachbar ein Gerichtsverfahren gegen Sie einleiten, sollten Sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen des Nachbarn für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte auch beweisen können, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Sollte Ihr Nachbar ein Gerichtsverfahren gegen Sie einleiten, sollten Sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.