zurück zur Übersicht

Ex-Frau verlangt geschenkten Hund zurück

von Jorden H.

Hallo, ich bin seit diesem Jahr 2023 von meiner Frau getrennt. Nun verlangt sie gerichtlich meinen Hund zurück, den sie mir geschenkt hat. Sie hat zwar einen Kaufvertrag aber dieser Kaufvertrag wurde jetzt im Nachhinein erst erstellt und auf falsche Angaben basiert er auch. Sie hat ihn damals für 50Euro erworben , aber im Kaufvertrag steht, dass er 500 Euro gekostet hätte. Dies hat diese Tierhändlerin hinein geschrieben. Wahrscheinlich weil sie wusste, dass dieses Schreiben vor Gericht gezeigt wird und sie dann mit dran ist wegen unerlaubtem Tierhandel. Soviel dazu. Fakt ist: Sie hat den Kaufvertrag, beide Hunde sind in meiner Obhut, wir sind seit ca 2 Jahren räumlich getrennt, in dieser Zeit waren die Hunde auch dauerhaft bei mir. (Der zweite Hund ist mittlerweile schon 20jahre alt und sie ist die Tochter meiner ersten Hündin, diese ich mit in die Beziehung hineingebracht hatte. Daher ist sie sowieso kein Ehezugewinn und somit steht sie gar nicht erst zur Debatte bei dem Rechtstreit. Daher geht es nur um den geschenkten Hund. Ich habe von Anfang bis jetzt alle Kosten getragen: Tierarzt, Futter etc. (Diese ich aber leider nicht nachweisen kann), die 20 Jahre alte Hündin braucht ihren Kameraden an ihrer Seite, da sie auch schon blind ist und ziemlich orientierungslos ist. Sie braucht ihn dementsprechend an ihrer Seite. Trennen kann man die zwei nicht und das will ich auch erst gar nicht. Die Ex hat sich in der Trennungszeit gar nicht erst nach den Hunden erkundigt. Ich habe sie zwar überall blockiert und den Kontakt abgebrochen, doch sie hat leider immer wieder ihre Wege gefunden mich zu kontaktieren und zu stärken. Trotzallem hat sie nicht einmal nach den Hunden gefragt, wie es den zweien geht oder sonstiges. Ihr geht es lediglich darum, mir die Hunde weg zu nehmen um ihr Ego zu bereichern und mich zu treffen. Um mehr geht es ihr dabei nicht. Ihr geht es NULL um die Hunde. Es wäre eine riesige Katastrophe wenn ihr der Hund / die Hunde zugesprochen werden, nur weil sie den Kaufvertrag hat... Was kann ich dagegen tun ? Habt ihr / du eine Idee oder ähnliches? BITTE um HILFE 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da diese Frage bei Streitigkeiten zwischen getrennten Eheleuten eigentlich das zuständige Familiengericht im Wege der Scheidung klärt, nehme ich an, dass Sie sich im Scheidungsverfahren befinden und innerhalb dessen die Herausgabe des Hundes geltend gemacht wird. Eine Einschätzung ist daher an dieser Stelle nicht möglich, sondern nur eine allgemeine Überlegung.
 
Allein die Tatsache, dass der Kaufvertrag auf Ihre Frau läuft, weist sie zum einen nicht als Alleineigentümerin aus und könnte auch ohnehin unschädlich sein, da Sie schreiben, dass sie Ihnen den Hund geschenkt und somit das per Kauf erworbene Alleineigentum mittels der Schenkung auf Sie übertragen hätte, was Sie allerdings beweisen können müssen. Dafür könnten auch die geschilderten Umstände sprechen, dass Sie den Hund bereits seit zwei Jahren im Besitz haben, sie sich nicht gekümmert hat und sich dementsprechend wahrscheinlich auch nicht an den laufenden Kosten beteiligt usw. Das Gericht wird die Eigentumslage, Ihren Güterstand etc. prüfen und anhand dessen entscheiden.
 
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht gemäß Art. 20a GG auch das Wohl des Hundes berücksichtigen muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Vielleicht können Sie aus der Urteilsbegründung Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen. Lassen Sie sich von einem Hundepsychologen den Zustand des Hundes, die Bindung zu Ihnen, zu der blinden Hündin und die Notwendigkeit für die blinde Hündin und die möglichen Folgen einer Trennung von Ihnen und der Hündin begutachten.

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung