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Welpen

von Manuela K.

Hallo ich habe eine Frage und zwar hatte ich Welpen und die einzige Bedingung, die ich stellte dass ich mir einmal die Welpen zu Hause anschauen darf . Es haben alle zu gesagt und nun war es so weit wollte nach einer Hündin schauen und bekam die Tür vor der Nase zugeschlagen mit den Worten ich möchte das nicht und außerdem haben sie mir einen kranken Hund verkauft die nur am kotzen ist und Durchfall hat . Das hatte sie bei mir nicht. Nun habe ich aber eher das Gefühl das es dem Welpe nicht gut geht oder sie sie nicht mehr haben wie kann ich das raus bekommen. Habe ich ein Recht darauf die zu sehen ob es ihr gut geht? Wenn ja wie muss ich vorgehen. Ich habe ein ganz schlechtes Gewissen und Gefühl.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge und Befürchtungen. Da Sie nicht schreiben, dass dieses einmalige Besuchsrecht schriftlich in einem Kaufvertrag festgehalten wurde, nehmen ich an, dass dieses Besuchsrecht mündlich vereinbart wurde. Aber auch eine mündliche Vereinbarung kann wirksam sein, sollte die Käuferin diese bestreiten, müssten Sie beweisen können. Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, ob Sie z.B. unangemeldet bei der Käuferin aufgetaucht sind und die Abweisung daher kam oder ob der Termin vereinbart und die Käuferin Sie überraschend nicht hereingelassen hat. Versuchen Sie schriftlich einen neuen Termin mit ihr zu vereinbaren und verweisen auf die Vereinbarung dieses einmaligen Besuchsrechts. Sollte die Käuferin sich weiterhin weigern, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um zu prüfen, ob Sie Informationen über die Hündin oder sogar den Besuch erfolgreich durchsetzen könnten.
 

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