zurück zur Übersicht Hund 26.09.2023 von Max B. Hallo ich habe eine Frage ich und ne Freundin von mir haben uns ein Hund gekauft zusammen er ist auch bei euch registriert. Seit Monaten verbietet sie den Kontakt mit dem Hund obwohl wir beide im Kaufvertrag stehen . Es gibt sogar ein Vertrag, dass sie mir noch den Hund abbezahlen muss und haltet sich nicht dran. Hab ich Möglichkeiten gegen sie rechtlich vorzugehen ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung sehr kurz ist und Sie nichts dazu schreiben, ob und welcher Begründung Ihre Freundin Ihnen den Kontakt verbietet, ist auch nur eine sehr kurze und allgemeine Antwort möglich. Da Sie beide als Käufer den Hund gekauft haben, scheinen Sie Gemeinschaftseigentümer geworden zu sein, so dass Sie den „Umgang“ mit dem Hund eventuell gerichtlich einklagen könnten. Zu prüfen ist, ob die entsprechenden Urteile des Landgerichts Duisburg und des Landgericht Frankenthals in Ihrem Fall hilfreich sind. Ich nehme an, dass Sie den gesamten Kaufpreis gezahlt haben und vertraglich vereinbart haben, dass Ihre Freundin Ihnen ihren Anteil abbezahlt. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, müssten Sie die Zahlung rechtlich durchsetzen und zur Not gerichtlich geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung sehr kurz ist und Sie nichts dazu schreiben, ob und welcher Begründung Ihre Freundin Ihnen den Kontakt verbietet, ist auch nur eine sehr kurze und allgemeine Antwort möglich. Da Sie beide als Käufer den Hund gekauft haben, scheinen Sie Gemeinschaftseigentümer geworden zu sein, so dass Sie den „Umgang“ mit dem Hund eventuell gerichtlich einklagen könnten. Zu prüfen ist, ob die entsprechenden Urteile des Landgerichts Duisburg und des Landgericht Frankenthals in Ihrem Fall hilfreich sind. Ich nehme an, dass Sie den gesamten Kaufpreis gezahlt haben und vertraglich vereinbart haben, dass Ihre Freundin Ihnen ihren Anteil abbezahlt. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, müssten Sie die Zahlung rechtlich durchsetzen und zur Not gerichtlich geltend machen.