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Ehemalige Pflege Hündin

von Melanie K.

Sehr geehrte Frau Fries. Wir haben Anfang des Jahres eine etwa 3 Monate alte Hündin in Pflege genommen, da sie sonst im Tierheim gelandet wäre. Im Mai haben wir sie erfolgreich vermitteln können, da war sie ca. 6 Monate alt. Jetzt habe ich zufällig mitbekommen das sie im August Welpen zur Welt gebracht hat. Das heißt der Hund ist nicht mal 1 Jahr alt und schon das erste Mal trächtig gewesen. Mir gefällt das garnicht und ich habe jetzt bedenken, dass der Hund nur für Geldmacherei gehalten wird. Wir haben damals den gängigen Schutzvertrag den man im Internet downloaden kann aufgesetzt. Meine Frage wäre jetzt was kann ich tun um dieses zukünftig zu vermeiden das der Hund als Brutmaschiene benutzt wird? Kann ich den Hund eventuell zurück fordern? Danke für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt haben, da dieser Grundlage für die Beantwortung Ihrer Frage ist. Zwar ist in Tierschutzverträgen oft das Verbot der Zucht mit dem Hund und entweder eine Vertragsstrafe und/oder ein Rücktrittsrecht enthalten. Da jedoch viele verschiedene Muster solcher Tierschutzverträge im Internet zu finden sind, müsste Ihr konkreter Vertragstext eingesehen und geprüft werden.
 
Sollten sich aus dem Tierschutzvertrag ein Rücktrittsrecht zu Ihren Gunsten ergeben, sollten Sie dieses schriftlich gegenüber dem Übernehmer/Käufer ausüben und die Rückgabe der Hündin innerhalb einer Frist fordern. Bei weiterem Beratungsbedarf sollten Sie sich mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen ob entweder die Rücknahme der Hündin oder wenigstens die regelmäßige Belegung verhindern werden kann.
 
 

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