zurück zur Übersicht

Entwendeten Katze

von Sara-Marie P.

Hallo, bei Facebook wurde ich von Tasso "aufgefordert" meinen Fall hier gerne noch einmal schildern. Das mache ich wirklich gerne, wobei ich direkt sagen will, ich habe sicher auch Schuld am Ganzen, ich war nämlich einfach nicht stark genug. Mein Kater war, wie so viele es kennen, für mich etwas ganz Besonderes..Nach vielen schmerzhaften Verlusten war er es der mich irgendwie aufgefangen hat und mir so sehr verbunden war. Er ist ein BKH Mix und ist 2019 verschwunden. Kurz nach meiner verzweifelten Suche und Suchanfragen bei Facebool schrieb mir jemand, wohnhaft zwei Straßen weiter. Damals lebten wir noch im Nachbarort. Diese Person schickte mir Bilder EINES Katers mit den Worten "deiner sieht aus wie ein Zwilling von meinem" ich habe an einem Merkmal sofort erkannt das es meiner ist und die Dame darauf angesprochen. Natürlich wurde sie direkt seltsam und antwortete mir dann auch nicht mehr. Jede Begegnug auf der Straße wurde vermieden in dem sie sofort umdrehte oder schneller wurde. Meine Kids haben bei ihr geklingelt da wurde sie sehr böse. Auf ihrer Facebookseite tauchten ab dem Zeitpunkt Bilder eines neuen Katers in ihrer Familie auf. Mein Kater. Jetzt kommt der Punkt warum ich zu schwach bin, ich habe einen Monat vor seinem verschwinden die wichtigste Person in meinem Leben verloren. Jetzt war er auch noch weg. Ich bin in ein tiefen Loch gefallen und das für sehr lange. Ein bekannter Polizist sagte mir, zur Polizei brauche ich nicht gehen, für sowas wird keine Zeit sein. Jetzt hoffe ich, dass mein Kater wenigstens die beste Versorgung bekommt ... :( es ist nun 4 Jahre her, aber es tut weh. Ich hoffe es geht ihm gut. Und ich weiß, ich hätte mehr tun sollen...

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rechtlich ist es nach so langer Zeit der Untätigkeit schwierig etwas zu erreichen und es muss geprüft werden ob Ansprüche verjährt sein könnten. Die Aussage, dass die Polizei „keine Zeit für so was habe“ erscheint allerdings fragwürdig. Strafanzeigen müssen aufgenommen werden und wenn ein Anfangsverdacht besteht, muss auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, ob die Polizei Zeit und Lust dazu hat oder wie viel Zeit die Bearbeitung erfordert, ist unerheblich. Hier könnte eine strafbare Fundunterschlagung nach § 263 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann, vorliegen und erst nach fünf Jahren verjähren würde.
 
Wenn Sie überlegen, den Fall doch nochmals aufgreifen zu wollen, sollten Sie sich sehr kurzfristig tätig werden und sich z.B. an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um die Erfolgsaussichten und die Verjährungseintritte prüfen zu lassen.
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung