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Kitten von zugelaufener Katze

von Angela W.

Schönen guten Tag, uns ist im Mai eine Katze zugelaufen. Nachdem die Katze gar nicht mehr gehen wollte, habe ich sie zum Tierarzt gebracht, um zu schauen, ob sie einen Chip hat. Das war nicht der Fall, aber es wurde festgestellt, dass sie trächtig ist. Daraufhin wurde die Katze zur Geburt und Aufzucht der Kitten, durch den Tierarzt vermittelt, zur Tierschutzorganisation übernommen. Die Absprache war, dass die Mutterkatze danach wieder zurück zu uns kommt mit eventuell einem Kitten. Alles verlief reibungslos und das Kitten Pünktchen wurde uns auch zugesagt. Plötzlich kamen Bedingungen, dass wenn das Kitten zu uns kommt, sollte die Mutterkatze ein halbes Jahr im Haus bleiben zusammen mit dem Kitten. Das erschien mir etwas lang für die Mutterkatze und nach einigem hin und her, hieß es auf einmal, der Vorstand hätte beschlossen, dass ich das Kitten nicht bekomme. Daran war auch nach einigen Telefonaten, auch von meinem Mann und meiner Schwester nichts zu machen. Später hiess es dann noch die Mutterkatze sei total gestresst von den Kitten und wollte ihre Ruhe haben, das war dann noch ein zusätzlicher Grund. Wir finden das total unfair und völlig übertrieben, das meint auch die Tierärztin. Bei uns hätte die kleine ein Traumleben mit Garten und liebevoller Betreuung. Man könnte meinen die möchten die Tiere nicht in gute Hände geben. Wir möchten jetzt einfach mal gerne wissen, wie die Rechtslage in diesem Fall ist, ob die Tierschutzorganisation das rechtlich so handhaben kann. Wem gehören denn die Kitten von unserer Katze, die übrigens wieder bei uns ist und die sich hier sehr wohl fühlt. Herzlichen Dank schon mal im Voraus für ihre Mühe und herzliche Grüsse 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage wem die Mutter und wem die Kitten gehören handelt es sich um die komplizierte Frage nach dem Eigentum.
 
Da es sich für Sie um eine fremde Katze handelte, die Ihnen vor fünf Monaten zugelaufen ist, dürften im Moment weder Sie, noch der Tierschutzverein Eigentümer der Katze und deren Kitten sein, sondern der unbekannte Eigentümer. Auch wenn sie nicht gechippt war, handelt es sich bei Hunden und Katzen im Zweifel immer um fremde Tiere, die jemanden gehören, so dass die Vorschriften über den Fund anzuwenden sind. Da Sie nichts von einer Fundmeldung schreiben, nehme ich an, dass es keine gibt, wichtig wäre daher zu wissen, ob der Verein eine solche Fundmeldung gemacht hat oder er sogar die für die Stadt Baden-Baden zuständige Stelle ist.
 
Erst mit Erstattung der ordnungsgemäßen Fundanzeige läuft die erste Frist von sechs Monaten, nach dessen Ablauf der Finder Eigentümer der Mutterkatze und damit automatisch auch deren Kitten werden kann. Da hier jedoch diese Frist (ob mit oder ohne Fundanzeige) noch läuft, ist das Eigentum noch nicht übergegangen.
 
Um nun zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Verein an Pünktchen haben und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage, müssten die weiteren Einzelheiten bekannt sein, u.a. ob und was Sie mit dem Tierschutzverein vereinbart haben, ob Sie etwas unterschrieben haben, etwa eine Übereignung oder eine Abtretung der Finderrecht, WhatsApp/E-Mail Korrespondenz müsste eingesehen werden usw.
 
Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit dem Verein gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu verhindern, dass Pünktchen vermittelt wird, da die Chancen sie dann zu bekommen, sehr gering sein werden.
 

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