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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Bei der Frage wem die Mutter und wem die Kitten gehören handelt es sich um die komplizierte Frage nach dem Eigentum.
Da es sich für Sie um eine fremde Katze handelte, die Ihnen vor fünf Monaten zugelaufen ist, dürften im Moment weder Sie, noch der Tierschutzverein Eigentümer der Katze und deren Kitten sein, sondern der unbekannte Eigentümer. Auch wenn sie nicht gechippt war, handelt es sich bei Hunden und Katzen im Zweifel immer um fremde Tiere, die jemanden gehören, so dass die Vorschriften über den Fund anzuwenden sind. Da Sie nichts von einer Fundmeldung schreiben, nehme ich an, dass es keine gibt, wichtig wäre daher zu wissen, ob der Verein eine solche Fundmeldung gemacht hat oder er sogar die für die Stadt Baden-Baden zuständige Stelle ist.
Erst mit Erstattung der ordnungsgemäßen Fundanzeige läuft die erste Frist von sechs Monaten, nach dessen Ablauf der Finder Eigentümer der Mutterkatze und damit automatisch auch deren Kitten werden kann. Da hier jedoch diese Frist (ob mit oder ohne Fundanzeige) noch läuft, ist das Eigentum noch nicht übergegangen.
Um nun zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den Verein an Pünktchen haben und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage, müssten die weiteren Einzelheiten bekannt sein, u.a. ob und was Sie mit dem Tierschutzverein vereinbart haben, ob Sie etwas unterschrieben haben, etwa eine Übereignung oder eine Abtretung der Finderrecht, WhatsApp/E-Mail Korrespondenz müsste eingesehen werden usw.
Sollten Sie sich zwischenzeitlich nicht mit dem Verein gütlich geeinigt haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu verhindern, dass Pünktchen vermittelt wird, da die Chancen sie dann zu bekommen, sehr gering sein werden.