zurück zur Übersicht Notdienst am Wochenende bei kranken Pferd 29.09.2023 von Ramona W. Guten Tag ich hatte am Wochenende leider ein krankes Pferd 23 Jahre alt Tierärztin kam am Sa und So hat Medikamente gegeben und ein Befund für den Haustierarzt der dann Montag kam und nun ist mein Pferd zum Glück übern Berg. Jetzt habe ich gerade die Rechnung fürs Wochenende erhalten fast 2000 Euro Ich bin erschlagen finde ich einfach zu hoch mit 800 Euro hatte ich gerechnet aber so soviel. Zumal nicht viel gemacht wurde gibt es eine Möglichkeit diese zu überprüfen zu lassen ? MFG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie angesichts dieser Summe geschockt sind. Seit der Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind es vor allem Pferdehalter, deren gewohnte Tierarztkosten sich teils nun sehr deutlich verteuert haben. Ich nehme an, dass u.a. die Notdienstgebühr/en und die in diesen Uhrzeiten erhöhte Abrechnung für diesen hohen Betrag ursächlich sein könnte. Um Ihre Rechnung im Einzelnen zu überprüfen, müsste diese vorliegen und anhand der GOT und dem dazugehörigem Vergütungsverzeichnis bewertet werden. § 6 Absatz 3 GOT sieht folgende Angaben vor, die in einer Rechnung enthalten sein sollen: „(3) Die Rechnung soll mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung; 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist; 3. die Diagnose; 4. die berechnete Leistung; 5. den Rechnungsbetrag; 6. die Umsatzsteuer. Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material nach Absatz 2 sowie Wegegelder sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.“ Sollten Sie noch keine Rechnung erhalten haben, die diesen Anforderungen entspricht, fordern Sie eine solche nach und wenden sich dann bei weiterem Beratungsbedarf damit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie angesichts dieser Summe geschockt sind. Seit der Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind es vor allem Pferdehalter, deren gewohnte Tierarztkosten sich teils nun sehr deutlich verteuert haben. Ich nehme an, dass u.a. die Notdienstgebühr/en und die in diesen Uhrzeiten erhöhte Abrechnung für diesen hohen Betrag ursächlich sein könnte. Um Ihre Rechnung im Einzelnen zu überprüfen, müsste diese vorliegen und anhand der GOT und dem dazugehörigem Vergütungsverzeichnis bewertet werden. § 6 Absatz 3 GOT sieht folgende Angaben vor, die in einer Rechnung enthalten sein sollen: „(3) Die Rechnung soll mindestens enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung; 2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist; 3. die Diagnose; 4. die berechnete Leistung; 5. den Rechnungsbetrag; 6. die Umsatzsteuer. Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material nach Absatz 2 sowie Wegegelder sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. Im übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.“ Sollten Sie noch keine Rechnung erhalten haben, die diesen Anforderungen entspricht, fordern Sie eine solche nach und wenden sich dann bei weiterem Beratungsbedarf damit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.