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Kaufvertrag- wem gehört der Hund

von Patricia S.

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe einen Welpen käuflich erworben mit Kaufvertrag etc. Jedoch steht im Kaufvertrag keinerlei Angabe / Personalien vom Verkäufer. Ebenso hatte der Hund bis dato keine Chipnummer. Diese ist auch nicht im Kaufvertrag hinterlegt. Es stehen lediglich meine Personalien so wie der Name des Hundes drin. Nun möchte die Verkäuferin ihren Hund zurück klagen, da sie behauptet, ich hätte ihr den Kaufpreis nicht gezahlt. Davon ab, darf sie die Hunde garnicht verkaufen da sie Arbeitslosengeld bezieht und dem Ordnungsamt sagt, sie verschenke die Hunde. Sie möchte mich wegen Unterschlagung des Hundes anzeigen. Wie ist hier die Sachlage wenn sie als Verkäuferin nichtmals im Kaufvertrag steht und keine Angaben über das Tier im Kaufvertrag notiert sind (chipnr.) etc. Ich bitte um Hilfe, habe Angst meinen Hund zu verlieren da der Hund mit Kaufvertrag gegen Bezahlung (Zeugen waren vor Ort) gekauft wurde. Er wurde von mir gechipt, angemeldet, versichert, bei TASSO registriert ist etc.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bis auf sehr wenige Ausnahmen (z.B. Eheverträge oder Grundstückskaufverträge) können Verträge auch mündlich geschlossen werden können, wie z.B. der Einkauf im Supermarkt, daher scheint nach Ihrer Schilderung ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein. So haben Sie sich mit der Verkäuferin darüber geeinigt, dass dieser Hund an Sie übergeben werden soll, der Kaufpreis wurde vereinbart, unter Zeugen bar und vollständig gezahlt und der Hund an Sie übereignet. Damit wäre der Kaufvertrag auch von Ihnen beiden erfüllt worden und Sie wären Eigentümerin des Hundes.
 
Wenn die Verkäuferin nun behauptet, dass Sie den Kaufpreis nicht gezahlt hätten, könnte sie zunächst grundsätzlich auch nur die offene Zahlung verlangen, nicht aber sofort den Hund zurückfordern. Da sie darüber hinaus die vollständige Zahlung durch Zeugen nachweisen können, müsste sie -wenn sie den Hund ernsthaft zurück will- Sie auf Herausgabe verklagen und ihre Version dort beweisen können.
 
Sollten Sie tatsächlich Post von einem Anwalt oder der Polizei erhalten, sollten Sie nicht selbst antworten, sondern sich zumindest anwaltlich beraten oder vertreten lassen.

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