in unserem Mietvertrag steht folgende Klausel: "Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie beispielsweise Zierfische, Nagetiere ö.ä. in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder aufgenommen werden. Über diese Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden." Wir haben unsere Vermieterin gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn wir uns eine Katze zulegen, die wir in der Wohnung (100m²) halten wollen. Daraufhin meinte sie, dass sie das mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren könnte, dass Tiere in der Wohnung gehalten werden. Ebenfalls habe sie die Befürchtung, dass wir (wie ihre Nachbarn) nicht in der Lage wären die Katze artgerecht zu halten und die Katze zu viel Lärm und Unordnung in unserer Wohnung machen könnte. Außerdem hätte sie Angst, dass wir es nicht verkraften könnten, wenn die Katze (sie wird Anfang Dezember 2023 10 Wochen alt) einmal nicht mehr leben würde. Darauf hin versicherten wir ihr, dass wir sehr wohl in der Lage sind, da unsere Eltern auch Katzen als reine Hauskatze hielten/halten und die restlichen Punkte nicht zu ihrem Interessenbereich zählen würden, da wir die Unordnung aufräumen müssten, wir mit dem Verlust zurecht kommen müssten und es egal sei, ob wir Menschen einmal etwas runterfallen lassen oder die Katze etwas runterwirft. Wir haben uns nun auch schon online informiert und man liest immer wieder, dass Katzen in den überwiegenden Fällen als Kleintier zählen und die Vermieterin nicht aus ihren persönlichen Interessen die Katzenhaltung verbieten darf, da dies zum Nachteil vom Mieter wäre und es einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache darstellen würde. Stimmt das? Kann die Vermieterin ohne unsere Unterschrift einfach einen Nachtrag zum Mietvertrag erstellen, im dem steht, dass sie aus allgemeinen Gründen, wie z. B. Gefahr des "erhöhten" Lärmpegels oder Ähnliches, die Haltung einer Katze in unserer Wohnung verbietet oder müssten wir diesen Nachtrag unterschreiben und somit zustimmen? Wir haben uns jetzt dazu entschlossen aufgrund des oben genannten Sachverhalts und der Aussagen der Vermieterin, dass wir uns Anfang Dezember 2023 die o. g. Katze holen werden. Sind wir dann hiermit auf der sicheren Seite oder kann uns die Vermieterin trotzdem die Wohnung kündigen?