zurück zur Übersicht Unklare Verletzung beim Hund 05.11.2023 von Sylvie S. Hallo, Meine Hündin soll einen anderen Hund ( der neben dem Auto Gassi lief) einen Schaden verursacht haben ! Keiner hat es genau gesehn . Laut Aussage soll meine Hündin den anderen Hund umgerannt haben . Besteht von meiner Seite Haftung? Oder ist die andere Partei selbst bzw. mit Schuldig ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, insbesondere bei Haftungsfragen sind Einzelheiten zum Ablauf wichtig, so dass auch nur eine ebenso kurze Antwort möglich ist. Wenn Ihre Hündin den anderen Hund -nachweislich- verletzt hat, so haften Sie als Tierhalterin gemäß § 833 BGB. Aufgrund der Besonderheit, dass der verletzte Hund am Auto ausgeführt wurde und dies gemäß § 28 Absatz 1 StVO verboten ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Ihre Haftung in diesem Falle gemindert oder eventuell ausgeschlossen sein könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu kurz, insbesondere bei Haftungsfragen sind Einzelheiten zum Ablauf wichtig, so dass auch nur eine ebenso kurze Antwort möglich ist. Wenn Ihre Hündin den anderen Hund -nachweislich- verletzt hat, so haften Sie als Tierhalterin gemäß § 833 BGB. Aufgrund der Besonderheit, dass der verletzte Hund am Auto ausgeführt wurde und dies gemäß § 28 Absatz 1 StVO verboten ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um prüfen zu lassen, ob Ihre Haftung in diesem Falle gemindert oder eventuell ausgeschlossen sein könnte.