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Keine Tier herausgabe

von Celine W.

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Mein Exfreund hatte mir eine Katze geschenkt welche bei Tasso und im Impfausweis auf meinem Namen liefen, bei der Trennung allerdings rückte er mir meine Katze nicht raus, das ist schon gut ein halbes Jahr her. Ich bin am verzweifeln denn mir sind die Hände gebunden, er gibt mir meine Katze nicht und teilt mir weder ein Lebenszeichen mit oder sonstiges. Auf einiges Plattformen hatte ich gesehen, dass sie sehr dünn geworden ist und eine keine artgerechte Haltung herrscht und ich möchte sie so schnell wie es geht da raus holen. Können sie mir helfen was für Möglichkeiten ich habe das ich meine Katze wieder bekomme? Ich wäre um Ihre Hilfe sehr dankbar. Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er Ihnen die Katze nicht zurückgibt. Behauptet er z.B. dass es seine Katze sei oder nutzt er die Katze „nur“ als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.?
 
Sollten Sie den anhand der Fotos den begründeten Eindruck haben, dass sie nicht artgerecht gehalten und gefüttert wird und dass dringender Handlungsbedarf besteht, könnten Sie sich aus Tierschutzgründen an das zuständigen Veterinäramt wenden, da diese Behörde für die Überprüfung einer artgerechten Tierhaltung zuständig ist und durch Auflagen oder andere Maßnahmen gegebenenfalls eingreifen kann. Diese Verwaltungsbehörde kann Ihnen jedoch die Katze nicht wieder zurückholen oder dabei behilflich sein, da es sich dabei um einen Anspruch aus dem Zivilrecht handelt. Da er Ihnen die Katze bereits seit einem halben Jahr vorenthält, sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern Ihren Herausgabeanspruch prüfen lassen und wenn möglich auch umgehend geltend machen, notfalls mittels einer Herausgabeklage bei dem zuständigen Amtsgericht. Auch die die Erstattung einer Strafanzeige sowie der Stellung eines Strafantrages sollte geprüft werden.  Sichern Sie als mögliche Beweismitteln die Korrespondenz mit ihm zum Verbleib der Katze, Rechnungen, die belegen, dass Sie die Kosten für die Katze allein getragen haben, etc. und wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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