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Blutbildkontrolle zur Erkennung von Nebenwirkungen unterlassen

von Sabine S.

Guten Tag, ich bitte Sie um eine ganz unverbindliche Einschätzung, wie weit hier eine Klage erfolgversprechend sein könnte. Mein Hund bekam als Dauermedikation das Medikament Apoquel. Als seltene Nebenwirkungen sind hier u.a. angegeben: Veränderung der Blutgerinnung, Knochenmarksuppression. Deshalb wird vom Hersteller die regelmäßige Kontrolle des Blutbildes empfohlen. Die wurde bei meinem Hund nicht ein einziges Mal gemacht, auch nicht vor einer geplanten kleinen Zahn-OP. So trat während der OP eine Gerinnungsstörung auf, die den Hund letztlich das Leben gekostet hat. Ich habe das alles erst hinterher herausgefunden, die TÄ hat sich dazu auf mehrmalige Anfragen überhaupt nicht geäußert. Ich habe hier schon gelesen, dass der Tierhalter den Behandlungsfehler beweisen muss. Aber das ist ja hier eindeutig, meines Erachtens, die versäumte Blutbildkontrolle. Da wäre die Gerinnungsstörung aufgefallen (und behandelt worden), und die OP hätte gar nicht stattgefunden. Für Ihre Einschätzung danke ich Ihnen im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund auf so tragische Weise verloren haben, zumal meine Hündin ebenfalls dauerhaft Apoquel bekommt.
 
Wie Sie schon gelesen haben, sind Sie als Tierhalterin in der schlechten Position beweisen zu müssen, dass das Verhalten des Tierarztes entweder ein grober Behandlungsfehler war oder dass die Pflicht des Tierarztes bestand Sie zu einer regelmäßigen Blutbildkontrolle anzuhalten, dass er das Blutbild vor der kleinen Zahn-OP hätte machen müssen (wobei anscheinend der Hersteller nur eine Empfehlung ausspricht?), dass er diese Pflicht verletzt hat UND das er schuldhaft gehandelt hat, also vorsätzlich oder fahrlässig. Da es sich bei der Frage nach der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist auch der Fall Ihres Hundes aus juristischer Sicht nicht eindeutig oder einfach zu beurteilen. Da es ein Sachverständigengutachten benötigt, um diese Fragen zu beantworten bzw. die Nachweise zu erbringen, sind die Erfolgsaussichten eines Prozesses an dieser Stelle nicht abschätzbar.
 

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