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Überhöhte Tierarztrechnung

von Jürgen F.

Guten Tag. am 19.10.2023 stellte unser 3jähriger Malteserrüde nach dem Begehen einer Wiese von jetzt auf gleich das Gehen ein und würgte ohne Unterlass. Zunächst ging ich davon aus, dass er Grashalme oder Unkraut verschlungen hatte und dieses wohl im Rachen stecken geblieben war. Nach ca. 20 Minuten stellte ich meine Untersuchungen im Rachenraum ein und begab mich zu der Praxis meiner am Wohnort befindlichen Tierärztin. Leider mußte ich erfahren, dass die beiden Betreiber der Praxis soeben einen 3-wöchigen Urlaub angetreten hatten. Eine anwesende Praktikantin untersuchte nochmals den Hund ohne einen Fremdkörper gefunden zu haben. Man verwies mich an eine Praxisvertreterin im Nachbarort Staufen. Auch diese kam trotz eingehender Untersuchung zum gleichen negativen Ergebnis und verwies mich an eine in Freiburg i.Brsg. praktizierende Kleintierklinik . Nach einem kurzen Telefonat wurde ich von dort gebeten, ca. 1 Stunde später vorbeizukommen. Dort angekommen, sind wir (meine Frau und ich) nach einer Wartezeit von ca. 2 Stunden einer dort angestellten Tierärztin vorstellig geworden. Leider ergab deren Untersuchung auch keine Diagnose. Im Befundbericht werden aufgeführt: Allgemeine Untersuchung mit Beratung (16) sowie eine eingehende Untersuchung einzelner Organe (643) nebst einer Injektion (221) mit "Metacam 5 mg" Die Kosten für diese 20 minütige Untersuchung beläuft sich auf 76,73 €, die von uns aber nicht beanstandet und sogleich in Bar bezahlt worden ist. Da also kein Befund über das noch immer vorhandene Würgen ermittelt werden konnte, empfahl man uns am darauffolgenden 20.09. den Hund erneut einer unter Narkose (!) stattfindenden Untersuchung vorbeizubringen. Wir stimmten dieser Untersuchung auch deswegen zu, weil bei dieser Gelegenheit ein von dort festgestellter Zahnbelag zu entfernen war. Auf meine Frage nach den Kosten für diese Zahnsteinreinigung erhielt ich eine Aussage, die mich sprachlos machte. Wir müssten mit einem Kostenaufwand von 800.-€ sehr wohl rechnen. Da wir eine zweite Narkotisierung (einmal wegen der Organuntersuchung und zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich der Zahnreinigung) für unseren Hund unbedingt vermeiden wollten) stimmten wir den vorgeschlagenen Behandlungen zu. Zum vereinbarten OP-Termin um 13:30 erschienen wir überpünktlich. Nach einer über dreistündigen Wartezeit sind wir übereingekommen die Klinik zu verlassen und den Hund in eine Wartebox zu übergeben. Wir würden telefonisch benachrichtigt werden, sobald der Hund aus seinem Narkoseschlaf aufgewacht sei. Ca. 2 Stunden später erreichte uns zu Hause ein Anruf des untersuchenden Arztes, wonach eine weitere Untersuchung notwendig wäre, weil im gesamten Tierkörper wieder nichts entdeckt worden ist, was das immer noch auftrende Würgen erklärt hätte. Gleich im Anschluss ließ mich der Tierarzt aber wissen, dass diese zusätzliche Organuntersuchung weiteren Kostenaufwand von mindestens 500.-€ zur Folge hätte. Zunächst war ich über diese Untersuchungskosten sprachlos, willigte am Ende aber zu. Was hätte ich als Laie auch anders tun können? Gegen 20 Uhr erhielten wir dann die Info, dass das Tier eine Stunde später (gegen 21 Uhr) abholbereit wäre.Gesagt getan. Bei der Abholung des Hundes wurden wir davon informiert, dass für das Würgen kein Befund ermittelt werden konnte. Dennoch wären für diese Untersuchung 1475.-€ zu zahlen. Da uns keine andere Wahl übrig blieb,legten wir auch keinen Widerspruch ein und überwiesen die Kosten. Wenn auch die Tierversicherung "HanseMerkur" abzüglich einer SB 250.-€ uns 780.-€ für die Zahnbehandlung (Gesamtkosten also somit 1.030.-€) erstattete, so finden wir die Vorgehensweise der Tierklinik skandalös. Was ist Ihre Meinung dazu? Macht es Sinn, Ihnen den Befundbericht nebst Rechnung einzureichen? Auf eine Nachricht würden wir uns sehr freuen. MfG N.S. Das Würgen hatte sich übrigends ohne erkennbaren Grund am daraufolgenden Tag eingestellt.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass das Würgen Ihres Hundes sich von selbst erledigt hat und keine Krankheit die Ursache war. Dennoch ist bei diesen Eurobeträgen nachvollziehbar, dass Sie für dieses Ergebnis so viel zahlen mussten und verärgert sind.
 
Auch wenn die Tierarztkosten allgemein seit der Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 teils stark gestiegen sind, erscheinen mir die genannten Beträge für Zahnsteinentfernung und die weitere Organuntersuchung tatsächlich sehr hoch und könnten anhand der GOT und dem Gebührenverzeichnis ausgewertet werden.
 
In Ihrem konkreten Fall sind jedoch folgende Umstände aus Ihrer Schilderung abzuwägen: Sie sind über alle Schritte und deren voraussichtliche Kosten vorab von der Tierklinik aufgeklärt worden und haben diesen zugestimmt, Sie haben die Rechnungsbeträge vollständig gezahlt und bereits von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen, so dass ein möglicher Anspruch auf Rückzahlung gegen die Tierklinik, sofern dieser besteht, auf den Versicherer übergangen sein könnte.
 
Daher ist eine rechtliche Auswertung des Befundberichts und eine Einschätzung über die Zusammensetzung und die Höhe der Rechnung zwar möglich, zu überlegen ist jedoch, ob dies sinnvoll ist vor dem Hintergrund, dass Sie durch einen Anspruchsübergang auf die Versicherung keine Ansprüche mehr geltend machen könnten und die anwaltliche Prüfung jedoch bezahlen müssen.
 

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