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Haftpflichtschaden Katze

von Elke G.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kater hat meine Schwester gebissen. Daraufhin Krankenhausaufenthalt und kleine OP notwendig. Sie ist privatversichert und hat wenn sie diese Rechnung des Krankenhaus bei ihrer Versicherung einreichen (1500 Euro) einen Schaden in Höhe von 800 Euro, weil sie diesen Betrag ( Beitragsrückerstattung) dieses Jahr dann nicht bekommt. Muss dieser Betrag im Rahmen meiner Haftpflicht bezahlt werden? Ein Schaden ist es ja. Die Möglichkeit die Rechnung nicht bei privaten KV einzureichen, sondern bei der Haftpflichtversicherung besteht ja sicher nicht, da man sicher zur Schadensminimieeung verpflichtet ist oder? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sollte diese kostenpflichtig sein, teilen Sie mir dies bitte zunächst vor Beantwortung mit. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie nichts zum eigentlichen Beißvorfall schreiben, wie es dazu kam, ob Ihre Schwester vielleicht eine Mitschuld trägt, etc. läßt sich Ihre Frage auch nur sehr allgemein beantworten. Zunächst gilt allgemein, dass Sie als Halterin der Katze gemäß § 833 BGB der Verletzten Person, deren daraus entstandenen Schaden ersetzen und ein Schmerzensgeld zahlen müssen. Es ist auch richtig, dass es eine Schadensminderungspflicht gibt, die trifft jedoch nicht den Schädiger (der hat den Schaden ja schon verursacht und muss dafür haften) sondern den Verletzten, da vereinfacht gesagt, ein Verletzter oder ein Geschädigter keinen Vorteil aus dem Vorfall ziehen können soll.
 
Da Sie zum Glück eine Private Haftpflichtversicherung haben, die offensichtlich auch die Schäden durch Ihre Katze umfasst, können Sie alle Rechnungen Ihrer Schwester dort zur Regulierung vorlegen. Die Schadensminderungspflicht ihrer Schwester umfasst daher nicht, dass sie sich die Rechnungen von ihrer PKV erstatten lassen muss und „zur Strafe“ die Beitragsrückerstattung nicht erhält, sondern sie dürfte z.B. kein Krankenhaus in 300 km Entfernung auswählen oder teure Nahrungsergänzungsmittel ohne nachgewiesenen medizinische Wirkung erstattet verlangen etc.
 

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