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Op Darmdurchbruch

von ursula a.

Wie kann ich von der Tierklinik das Geld wieder zurück bekommen,da sie mein katze sissy. Musste sie in die Notfalklinik bringen. Es wurde mir garantiert, dass ich sie wieder mit nach Hause nehmen konnte. Meine Freundin ist mitgefahren, Zeugin. Hatten sie zu Hause, auf einmal geht die Naht wieder auf, obwohl uns bestätigt wurde, es passiert nicht. In einer anderen Tierklinik man uns geholfen. LG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung und die Sorge um Ihre Katze, der es hoffentlich wieder besser geht, bitte aber um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
Hinzu kommt, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das geführte Gespräch und die Einwilligung in die Behandlung ist, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist. Daher ist es gut, dass Ihre Freundin Sie begleitet hat und als Zeugin für eine Gespräch zur Verfügung steht.
 
Lassen Sie sich von der zweiten Tierklinik am besten eine schriftliche Einschätzung über die Tätigkeit der vorherigen Klinik geben, ob und welche Fehler aus deren Sicht gemacht wurden, was die Ursache für das Aufgehen der Naht war, usw. Wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an eine Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um prüfen zu lassen, ob und in welcher Höhe Sie die Kosten der ersten Tierklinik zurückerhalten können und ob gegebenenfalls die Kosten für zusätzlichen Behandlungskosten in der zweiten Klinik (teilweise) als Schadensersatz geltend gemacht werden könnten.
 

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