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Katze geschenkt bekommen

von Niko C.

Darf man wieder eine Katze, wenn man sie geschenkt bekommen hat, wieder holen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider schildern Sie nichts zu den Umständen und den Hintergrund Ihrer Frage, daher ist nur eine generelle Antwort möglich.
 
Ist die Schenkung vollzogen und dadurch rechtlich wirksam geworden und ist das Eigentum übereignet worden, kann sie durch den Schenker nur noch unter sehr geringen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden, z.B. wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt oder wenn ein Fall des § 530 BGB vorliegt:
 
„Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.“
 
 

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