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Gefundene Katze nicht gemeldet

von Desiree B.

Guten Tag. Vor 2 Jahren haben wir unseren Kater Adolfo hier als vermisst gemeldet. Diesen Sommer kontaktieren uns aufmerksame Menschen und er wurde gefunden. Ich brachte ihn zu uns nach Hause jedoch lief er genau an den Fundort zurück. Wir fanden dort eine Familie für ihn, die ihn aufnehmen wollte und wir hätten uns die Pflege und Tierarztkosten geteilt, so dass es meine Katze an ihrem gewählten Ort geblieben wäre. Mittlerweile meldete sich ein Herr aus dem Ort der angab, dass es sich um seine Katze handelt und er holte ihn ab. Ich sprach mit diesem Herren der mir sagte er sei ihm vor 2 Jahren zugelaufen und er kenne weder TASSO noch die Pflicht Fundsachen zu melden und da sich niemand explizit ich mich nicht gekümmert habe wäre es jetzt seine Katze und er wolle ihn umchipen. Weitere Versuche diesen Herrn telefonisch zu erreichen und Infos über den verbleib meines Katers zu bekommen blieben unerfüllt. Leider holt dieser Herr den Kater immerwieder ab. Letzte Woche war er wieder bei der Familie und hatte Verletzungen um die sich nun keiner kümmern kann denn er hat ihn schon wieder geholt und leider wurde ich darüber nicht informiert. Ich bin etwas verzweifelt da ich keine Ahnung habe wie es rechtlich eigentlich ausschaut. Deshalb meine Frage ist der Kater noch meiner auch wenn er schon zwei jahre weg ist? Hat dieser Herr mit Konsequenzen zu rechnen die ich evtl anzeigen könnte, da er die Katze nicht als gefunden gemeldet hat. Und muss er meinem Wunsch nachkommen den Kater bei der von mir ausgesuchten Familie zu lassen und aufhören ständig den Kater der ein Freisinger ist abzuholen und bei sich einzusparen? Ich habe unseren adolfo nicht als gefunden gemeldet da er immerwieder weglässt und ich so die Hoffnung habe dass ich gefunden werde und weiß dass es ihm gut geht. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe hoffnungsvoll mit lieben Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verzweiflung und auch Ihre Verärgerung, leider ist die Sachlage jedoch auf Grund der drei beteiligten Parteien nicht einfach zu bewerten. Wichtig zu wissen wäre auch, aus welchem Grund die Familie den Kater immer wieder an diesen Herrn herausgibt und ob und wie dies kurzfristig gestoppt werden kann, sobald der Kater wieder zurück ist.
 
Letztlich muss die Eigentumslage geklärt werden, was jedoch kompliziert ist und chronologisch zu erfolgen hat. Ursprünglich waren Sie Eigentümerin des Katers. Indem Sie mit der Familie eine Vereinbarung über den dortigen Verbleib des Katers sowie die Kostenteilung vereinbart haben, müsste geprüft werden, was diese Vereinbarung rechtlich darstellt, da es ein Unterschied ist, ob Sie der Familie den Kater übereignet haben und sich nur noch an den Kosten beteiligten wollten, ob Sie Alleineigentümerin geblieben sind und die Familie nur eine Art Pflegestelle ist oder ob Sie und die Familie Gemeinschaftseigentümer sind. Davon hängt dann im weiteren ab, ob und wie Sie den Kater von dem Herrn zurückfordern können und ob die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Stellung eines Strafantrages wegen Fundunterschlagung sinnvoll ist. Sie sollten sich bei weiterem Bedarf kurzfristig anwaltlich beraten lassen, nicht nur weil für die Erstattung eines Strafantrags eine Frist von drei Monaten läuft, sondern auch weil eine verbindliche Klärung und die Schaffung klarer Rechtsverhältnisse hier notwendig erscheint.

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