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Erst Pflegestelle, dann Übernahme von 2 Katzen

von Birgit H.

Hallo, ich bin seit 2016 ehrenamtlich im Tierschutz tätig, d.h.ich nehme ausgesetzte, nicht mehr gewollte oder von sehr kranken Besitzern die Tiere auf. 2021 habe ich 2 Katzen aus dem Ausland für einen Verein auf Pflegestelle genommen, 2022 habe ich diese Katzen übernommen, ich wurde verpflichtet diese zu kastrieren, was ich auch tat. Nun habe ich diese Katzen weitergegeben, was vorab mit dem Verein besprochen wurde. Jetzt, 15 Monate nach der Übernahme, sagt der Verein, dass die Weitervermittlung nicht erlaubt gewesen sei und sie mich verklagen wollen. Ich habe keine Zahlung an den Verein leisten müssen, da ich die Kastration selbst bezahlt habe, wie es auch im Vertrag steht. Ebenso habe ich auch die Impfungen, Entwurmungen und Zecken/Floh/Milbenmittel regelmäßig bezahlt. Es stünde im Vertrag, das die Weitergabe der Tiere untersagt sei. Leider habe ich diesen Vertrag nicht mehr, da ich diesen vor kurzem entsorgt habe. Kann ich wirklich verklagt werden?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich schicke ein paar allgemeine Informationen vorweg. Eine Klage (ich nehme an, auf Herausgabe der Katzen?) kann der Verein gegen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amts- oder Landgericht erheben. Nachdem der Verein den Gerichtskostenvorschuss auf das Gerichtskonto eingezahlt hat, würde das Gericht Ihnen eine Kopie der Klageschrift und den Anlagen senden und Sie auffordern zu reagieren (in welcher Form, innerhalb welcher Frist, ob ein Anwalt notwendig ist, etc. teilt das Gericht Ihnen in diesem Schreiben mit).
 
Das heißt, eine Klage einreichen kann der Tierschutzverein tatsächlich, ob er jedoch damit im Ergebnis Erfolg hat oder ob die Klage abgewiesen wird, hängt von den Einzelheiten ab und kann daher an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
 
Ich nehme an, dass eine solche Klausel wie in der Vielzahl der Tierschutzverträge enthalten ist. Ob diese Klausel jedoch wirksam formuliert wurde und ob bzw. welche Konsequenzen sich aus einem Verstoß hiergegen ergeben können, hängt von der Formulierung ab. Sollte der Verein Sie tatsächlich verklagen und nicht nur damit drohen, müsste er diesen Vertrag mit der Klageschrift vorlegen, so dass Sie spätestens dann eine Kopie erhalten und eine inhaltliche Prüfung möglich ist.
 
Da Sie schreiben, dass Sie die beiden Katzen weitergebeben und Sie dies vorab mit dem Verein besprochen haben, ist fraglich, - selbst wenn die Vertragsklausel wirksam sein sollte - ob Sie überhaupt gegen den Vertrag verstoßen haben. Da diese Korrespondenz mit dem Verein in einem möglichen Prozess ein wichtiges Beweismittel sein könnte, sollten Sie diesen Verlauf unbedingt sichern.
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf entweder jetzt schon an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um einen Prozess zu verhindern, spätestens jedoch, wenn Sie tatsächlich Post von einem Gericht erhalten.

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