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Käufer gibt Hund zurück

von Christina G.

Guten Tag, wir haben einen Welpen verkauft, dieser wurde am 14.10.2023 abgeholt. Die Reservierungsgebühr wurde am 09.10. bezahlt. Wir hatten noch andere Interessenten, aber durch die Reservierungsgebühr wurde der Welpe diesem Besitzer zugesprochen. Am 18.10.23 hat der Käufer dann geschrieben, sie können sich um den Welpen nicht kümmern, da sie aufgrund einer Veränderung der Arbeit nicht genug Zeit hätten. Wir haben dann versucht einen passenden Käufer zu finden, was aber bis jetzt nicht geklappt hat. Es kommt dazu dass der Welpe von Woche zu Woche immer älter wird und es schwieriger wird. Der Wurf war am 07.07.2023. Nach langem Hin- und Her hat der Käufer den Welpen zurückgebracht. Er wollte natürlich den vollen Kaufpreis zurück. Ich habe ihm nur einen Teil zurückgegeben, da ich nicht weiss für wieviel ich den Welpen weiterverkaufen werde und ich dachte dass die Reservierungsgebühr nicht zurück erstattet werden kann. Nun sagt er mir er hätte ein Rücktrittsrecht. Wir sind aber keine eingetragenen Züchter. Außerdem ist der Hund ängstlich und verhält sich nicht wie wir ihn verkauft haben. Ebenso wurde die Impfung nach 4 Wochen (Tollwutimpfung) nicht erledigt, die der Käufer macht, da wir die Grundimpfung vorgenommen haben und an diesem Tag nicht alles gemacht werden konnte. Auch pinkelt er noch überall hin und ist verstört. Somit weiss ich dass man sich überhaupt nicht um den Kleine gekümmert hat. Wir haben nun zusätzliche Kosten durch den Käufer, da wir den Welpen damals hätten auch einem anderen Interessenten verkaufen können. Wie sollen wir uns nun hier verhalten. Muss ich den gesamten Kaufpreis zurückgeben oder erst schauen, ob wir ihn noch verkauft bekommen und zu welchem Preis? Was ist mit der Anzahlung bzw. Reservierungsgebühr? Was passiert wenn wir ihn nicht verkaufen können? Wir haben heute noch einen Tierarzttermin. Wie gesagt bei Verkauf war der Hund gesund und fit, was der Tierarzt bestätigt hat. Was ist, wenn er nun verschreckt ist und der Tierarzt etwas Unangenehmes findet? Mir tut es weh den Kleinen so zu sehen. Außerdem lässt mich der Käufer nicht in Ruhe und bombadiert mich mit Nachrichten, da er sein Geld nun möchte. Wie soll ich mich nun verhalten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Nach Ihrer Schilderung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der durch Ihre Übereignung des Hundes und die Kaufpreiszahlung des Käufers vollständig erfüllt wurde. Leider schreiben Sie nicht ob der Kaufvertrag schriftlich abgefasst wurden oder nur mündlich, ob es eine zusätzliche Reservierungsvereinbarung gab, usw.
 
Es ist zwar richtig, dass ein Käufer ein Rücktrittsrecht haben KANN, aus Ihrer Schilderung entnehme ich jedoch keins, leider schreiben Sie auch nicht, ob und aus welchem Grund er denn meint ein Rücktrittsrecht zu haben. Ein Rücktrittsrecht kann sich aus entweder aus dem Kaufvertrag ergeben, hierüber schreiben Sie jedoch nichts oder aufgrund eines gesetzlichen Grundes, wie Täuschung oder ähnliches, aber auch hiervon schreiben Sie nichts.
 
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können oder davon zurücktreten zu können. Ein solches dürfte dem Käufer hier jedoch wahrscheinlich nicht zugestanden haben, da dieses 14-tätige Widerrufsrecht z.B. bei Online-Verträgen oder Haustürgeschäften besteht.
 
Da Sie den Hund also (wahrscheinlich) nicht hätten zurücknehmen müssen, es aber getan haben, müsste anhand der Einzelheiten und insbesondere aus der Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Käufer zu den Bedingungen der Rücknahme durch Sie, geprüft werden, was die Rückgabe rechtlich darstellt. Wichtig für die rechtliche Prüfung zu wissen wäre, ob Sie seinen (u.U. unberechtigten) angenommen haben bzw. was genau Sie mit ihm bezüglich der Anzahlung (was die Reservierungsgebühr wohl faktisch darstellt) und dessen Rückerstattung besprochen haben. 
 
Sollten Sie zwischenzeitlich keine gütliche Lösung gefunden haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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