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Wer ist rechtmäßiger Besitzer (Katze)

von Tanja G.

Hallo, bei unseren Nachbarn wurden im April Kätzchen geboren. das Paar hat sich getrennt und seitdem liefen die Kätzchen wild herum. Sie hielten sich gerne bei uns auf und wurden von uns auch gefüttert da Partner sich nicht um sie kümmern konnte/wollte. Eines der Kätzchen ist offiziell jetzt beim anderen Nachbarn untergekommen, da die ausgezogene Partnerin die Katzen bislang nicht abgeholt hat wie ursprünglich angekündigt. Wir haben nun auch eines der Kätzchen seit Monaten gefüttert und vor einigen Wochen endgültig (zumindest für uns) aufgenommen und diese Woche auch Impfen lassen. Könnte es dennoch passieren, dass die ehemalige Partnerin Besitzrechte geltend machen kann? wir hätten in 2 Wochen Termin auch bereits zum Kastrieren und Tätowieren und möchten sie sehr ungern wieder hergeben, da wir sie wirklich schon lang ins Herz geschlossen haben. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier geht es um die Frage, ob Sie Eigentümerin des Kätzchens geworden sind und somit mögliche Ansprüche der Ex-Partnerin Ihres Nachbarn erfolgreich abwehren könnten. Da es sich bei der Prüfung der Eigentumslage um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und dafür alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist an dieser Stelle nur eine recht allgemeine Antwort möglich.
 
Entsprechend Ihrer Schilderung steht jedenfalls fest, dass die Mutterkatze und damit die Kätzchen entweder den beiden gemeinsam oder nur einem von beiden gehört/en, so dass es sich um ein für Sie „fremdes“ Kätzchen handelt, das im Eigentum eines anderen steht. Allein durch die faktische Aufnahme in Ihren Haushalt auf Ihre Kosten kann das Eigentum nicht auf Sie übergehen. Wichtig zu wissen wäre daher z.B. ob Ihr Nachbar weiß, dass Sie das Kätzchen haben und er dies nur (stillschweigend) duldet oder ob er Ihnen das Kätzchen sogar ausdrücklich geschenkt oder überlassen hat und Sie dies beweisen können. Da Sie die Katze bei sich, also in ihrem Besitz haben (was nicht automatisch auch im Eigentum bedeutet), ist zu aber auch prüfen, ob zu Ihren Gunsten die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB greift, wonach der Besitzer vermutlich auch der Eigentümer ist.
 
Wenn also die ehemalige Lebensgefährtin Ihres Nachbarn tatsächlich Ansprüche gegen Sie erheben sollte, z.B. die Herausgabe fordern, weil sie der Meinung ist Eigentümerin des Kätzchens zu sein, dann müsste sie dies beweisen auch können. Wenden Sie sich entweder bei weiterem Beratungsbedarf bereits jetzt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder spätestens wenn Sie zur Herausgabe aufgefordert werden.

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