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Fehlbehandlung im Notdienst mit Todesfolge

von Sonja J.

Guten Morgen, am Samstag (11.11.) mussten wir mit unserem 17 Jahre alten, herzkranken Kater aufgrund eines Kampfes zum Notdienst. Er hatte offene Bauch-Wunden welche lt. Notdienst-TA getackert werden mussten. Mein Kater hatte bereits am Donnerstag zuvor eine Zahn-OP welche unumgänglich war und bereits hier verwies uns unsere behandelnde Tierärztin auf das hohe Narkoserisiko wg der Herzerkrankungen. Die Behandlung am Donnerstag hat er ohne Probleme überstanden. Am Samstag wies ich den TA mehrfach auf das Herzproblem hin, dieser spielte meine Sorgen runter... Er ließ den Kater 1 1/2 Std in Narkose weil er zwischendrin noch weitere Notfälle behandelte - wir waren während der kleinen OP die ganze Zeit mit dabei, da die Behandlung im Hausflur und ohne besonders gute hygienische Maßnahmen statt gefunden hat. Zu keiner Zeit wurde sein Herz abgehört, er in irgendeiner Form vorab allgemein tierärztlich untersucht. Eine Rechnung haben wir hierfür nicht Erhalten. Da es dem Kater Montag immer noch schlecht ging sind wir zu unserem TA gefahren. Dieser informierten sich beim Notdienst-TA um zu erfahren welche Mittel gespritzt wurden (Dorbene& Ketamin) welche nicht für herzkranke Tiere verwendet werden sollte. Leider wurde Mo. nach röntgen & Ultraschall festgestellt dass sich Flüssigkeit im Bauchraum angesammelt hat, er blutarm und total geschwächt war. Wir mussten ihn nach Tagen des Kampfes leider erlösen. Wir sind traurig über den Verlust und entsetzt über die Behandlung beim Notdienst-TA und fragen uns was wir hier tun können um andere Tier-Besitzer vor dem TA zu warnen... Um Rückantwort wären wir Ihnen dankbar

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben. Es ist nachvollziehbar, dass Sie traurig und verärgert sind und andere warnen wollen, allerdings ist es gut, dass Sie sich vorab informieren wollen, um durch eine öffentliche „Warnung“ nicht falsche Tatsachen zu behaupten oder sich mit (unter Umständen berechtigten) Unterlassungsansprüche des Tierarztes auseinander setzen müssen.
 
Zunächst sollte daher geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Fehler der Not-Tierarzt gemacht hat und ob Sie einen Haftungsanspruch haben. Bei der Tierarzthaftung handelt es sich allerdings um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
Juristisch sind in Ihrem Fall verschiedene Fragen zu beleuchten, unter anderem die Frage, ob die Gabe dieser Medikamente trotz Ihres Hinweises auf die Herzkrankheit z.B. einen groben Behandlungsfehler bzw. eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen. Zu prüfen ist dann auch weiter, ob der Not-Tierarzt den Tod Ihres Katers verschuldet hat. Hier müsste ein tiermedizinischer Sachverständiger anhand aller vorhandenen Unterlagen (Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Ausdruck der Ultraschallbilder etc.) unter anderem bewerten, wie es zu der Flüssigkeitsansammlung im Bauchraum kam (wurde die OP fehlerhaft ausgeführt), ob die Narkose über 1,5 Std. vertretbar war, aber auch ob selbst bei der Gabe der richtigen Mittel, der Tod des Katers aufgrund des Alters, der vorherigen Ursache der Zahn-OP (ich nehme an es gab eine Entzündung im Körper), der bekannten Herzschwäche und der wenige Tage zuvor erfolgten Narkose usw. nicht zu verhindern war.
 
Fordern Sie bei dem Not-Tierarzt die gesamten Behandlungsunterlagen und eine detaillierte Rechnung an. Zusammen mit den übrigen Unterlagen können Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf könnten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder zunächst an die zuständige Landestierärztekammer wenden. Die Kammer kann zwar keine Entscheidungen treffen oder Gutachten erstellen, aber sie kann versuchen, zwischen Ihnen und dem Not-Tierarzt vermitteln und eine gütliche Lösung zu finden.

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