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Sorgerecht für Katze

von Michelle D.

Hallo, ich hätte eine wichtige Frage am 9. Oktober 2023 ist meine ehemalige beste Freundin bei uns ausgezogen, die zuvor sieben Monate bei uns gewohnt hat und hat ihre Katze hier gelassen. Dieses Mädchen hat sich nie um die Katze gekümmert sie hat sie nie gefüttert. Hat ihr nie Liebe gegeben war nie zu Hause. Ich musste mich immer um diese Katze kümmern, was ich auch gerne getan habe. Jetzt ist das Problem Wem gehört die Katze rechtlich gesehen? Gehört sie mir oder ihr? Ich kümmere mich nun seit dem 9. Oktober um diese Katze war mit ihr beim Tierarzt hab ihr Medikamente gegeben und bin für sie da. Die, der die Katze rechtlich gesehen gehört, hat nicht einmal nach der Katze gefragt. Ich habe sie darüber informiert, dass ihre Katze zum Tierarzt muss. Das war ihr jedoch egal. Sie meinte es ist ihre Katze und sie weiß, wann sie zum Tierarzt muss, obwohl sie ihre Katze nicht einmal besuchen gekommen ist. Sie hat mich darüber informiert, dass sie die Katze holen wird. Sobald sie die Möglichkeit hat. Das möchte ich jedoch nicht, weil sie die Katze vernachlässigt. Der Tierarzt hat mir bestätigt, dass die Katze viel zu klein ist für ihr Alter was jetzt nicht schlimmes sei aber was zu schlussfolgern, ist darauf Dass Ernährungsmangel im frühen Kitten Alter erfolgt sein muss oder das einatmen von THC, worauf ich eher tippen würde. Sie konsumiert nur Drogen und hat ihr Leben nicht im Griff. Ich habe bereits eine Katze und ein Hund und ich wäre bereit, die Katze auch aufzunehmen, da ich sie ins Herz geschlossen habe und ich nicht will, dass mir eine Drogenabhängige mir meine Katze wegnimmt, können Sie mir irgendwie weiterhelfen. Ich bitte um Antwort .

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen oder Freunden zu Streitigkeiten bei der Rückgabe/Rückforderung von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Da Sie sich unsicher sind, nehme ich an, dass auch zwischen Ihnen beiden keine ausdrückliche oder verbindliche Vereinbarung über die Katze getroffen wurde.
 
Ob sie einen Herausgabeanspruch gegen Sie hat, hängt daher davon ab, ob sie ihr Eigentum an der Katze -trotz des Überlassens/Zurücklassens bei Auszugs- behalten hat und beweisen könnte. Um dies zu bewerten müssten z.B. WhatsApp-Verläufe, Gespräche unter Zeugen etc. geprüft werden. Da Sie aber die Katze bei sich haben und Besitzerin der Katze sind (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum) und sie auf eigene Kosten versorgen und behandeln lassen (müssen), spricht für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB.
 
Wenn sie die Katze tatsächlich wieder zurück haben möchte, müsste sie die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen. Das Gericht würde dann zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Für den Fall, dass Sie die Katze dann tatsächlich herausgeben müssten, sollte ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, also die Herausgabe von der Erstattung der entstandenen Futter- und Tierarztkosten abhängig gemacht werden.

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