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Hund verkauft, der neue Besitzer möchte den Hund zurückgeben

von Funda G.

Hallo, wir haben unsere 7 Monate alte Hündin verkauft, da wir aus privaten Gründen ihr nicht mehr die Aufmerksamkeit geben konnten die sie braucht. Ich habe einen Kaufvertrag aus dem Internet ausgedruckt und der Käufer hat diesen auch unterschrieben. Keine 24 Stunden nach dem Kauf schreibt er mich über Whats app an, dass er den Hund doch zurückbringen möchte, da sie anscheinend nicht raus will, der Käufer sie raus tragen müsste, sie angeblich nicht stubenrein ist und nicht auf ihren Namen hört und auch kein sitz macht. Der Verkauf fand amFreitag statt, er will sie am Mittwoch darauf zurückbringen. Darauf habe ich geschrieben, dass sie sich an die neue Situation gewöhnen muss, dass es bestimmt in einigen Tagen besser wird. Er sagt ok, er will sie ja nicht abgeben aber er hätte Angst, dass es nichts wird. Er würde ihr aber ein zwei Wochen Zeit geben sich zu gewöhnen. Am Mittwoch schreibt er mich noch mal an, dass er den Hund Abends zurück bringt, dass der Hund sein Kind angebellt hat und angeblich geknurrt hat. So ein Verhalten hat sic bei uns nie gehabt auch wenn fremde Kinder da waren. Ich habe ihm gesagt, dass wir ein Kaufvertrag haben, aber er beruft sich auf den Punkt: Nichteingewöhnung / Unverträglichkeit - "Bei nicht Eingewöhnung des Tieres oder bei Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren des Käufers oder der Käuferin kann dieser das Tier nach Absprache mit dem oder der Verkäufer:in innerhalb von 20 Tagen zurückgeben oder eine alternative Weitervermittlung in Absprache mit dem oder der Verkäuferin koordinieren. Der Kaufpreis wird zurückerstattet bzw. von dem oder der neuen Käuferin übernommen." Bin ich auf Grund dieses Punktes verpflichtet den Hund zurück zu nehmen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da sowohl Sie als auch der Käufer Privatpersonen zu sein scheinen, kann in einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten sehr vieles vereinbart werden. Ob diese zitierte Kaufvertragsklausel auf die der Käufer sich beruft, wirksam oder zu ungenau formuliert ist, müsste zwar anhand des gesamten Kaufvertragstextes und im Gesamtzusammenhang geprüft werden. Allerdings muss, selbst wenn die Klausel unwirksam wäre, auch geprüft werden, ob Sie sich überhaupt auf die Unwirksamkeit berufen können, da es Ihre eigene Klausel ist, die Sie selbst vorgegeben haben und dessen Folge Sie nun vermeiden möchten. Um dies beurteilen zu können, müssen jedoch die Einzelheiten bekannt sein, der Kaufvertrag vorliegen und auch die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Käufer eingesehen werden. Sollten Sie keine gütliche Lösung mit der Käufer finden können, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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