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Frage an Anwalt

von Beate K.

Guten Tag Ich brauche Ihre Hilfe. Am Sonntag, den 08.10.23 bin ich mit meiner Katze zur Notarztin gefahren. Meine Katze war verletzt und konnte nicht laufen. Die Ärztin wollte nicht viel machen weil die Pfote war stark geschwollen und hat mich nach Hause geschickt mit Diagnose ein Biss. Die Wunde war nicht sauber gemacht und nicht behandelt obwohl ich darauf bestand. Als ich zwei Tage später nach einem Termin verlangte weil meine Katze geht immer schlechter wurde mir kein Termin gegeben.Ich soll am nächsten Tag mit Wartezeit kommen. Also bin ich zur andere Ärztin gefahren und musste sofort ins Krankenhaus weil die Wunde war schon so infiziert und verwest dazu noch der Sprunggelenk war raus. Die Katze musste sofort operiert werden. Es musste ganz viel Haut und Fleisch abgenommen werden wegen Verschleppung und meine Katze hat fast die Pfote verloren. Bis heute ist sie noch nicht gesund und wir müssen zwei mal die Woche zur Verband wechseln.Es sind ganz höher Kosten entstanden und es wird noch dauern. Habe die Ärztin einen Brief geschickt und aufgefordert um Rückerstattung von Kosten wegen falsche Diagnose und nicht richtiger Behandlung aber die hat darauf nicht reagiert. Kann mir jemand helfen nochmal ein schreiben zu dieser Tierärztin erstellen? Alle Berichte und Rechnungen habe ich. Und wo kann ich der Fall melden damit sowas noch nicht einmal vorkommt ?Bitte helfen Sie mir. Es kann nicht sein das eine Ärztin einem Tier so viel Schaden und Schmerzen zufügt und unbeschwert davon kommt. Danke voraus für ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, dass es Ihre Katze wieder besser geht und die Pfote vollständig heilen wird.
 
Falls Sie in dem ersten Schreiben an die Nottierärztin noch keine Zahlungsfrist gesetzt haben, senden Sie der Tierärztin ein weiteres Schreiben und fordern sie zur Zahlung des konkreten Betrages innerhalb von zwei Wochen auf. Setzten Sie am besten ein konkretes Datum ein und kündigen an, nach Fristablauf rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte sich weder die Tierärztin noch deren Berufshaftpflichtversicherung bei Ihnen melden, sollten Sie sich zunächst über rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen. Alternativ können Sie sich zunächst auch an die Landestierärztekammer des Bundeslandes, in dem die Praxis ist, wenden. Die Kammer kann zwar keine Entscheidungen treffen, kann aber versuchen zwischen Ihnen und der Tierärztin zu vermitteln und eine gütliche Lösung zu finden.

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