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Nabelbruch bei Welpen

von Lara Sophie K.

Guten Morgen, ich habe vor 2 1/2 Wochen einen mittlerweile 13 Wochen alten Welpen geholt. Bei der Tierarztuntersuchung ist nun aufgefallen, dass der Hund einen Nabelbruch hat, worauf die Züchterin mich nicht hingewiesen hat. Nachdem ich Kontakt zu der Züchterin aufgenommen habe und sie darauf angesprochen habe, dass sie mir den Nabelbruch verschwiegen hat beim Kauf, war ihre Antwort, dass sie eine Hündin hatte, die das auch hatte und problemlos Babys bekommen hat und 15 Jahre alt geworden ist. Wie kann ich da nun weiter vorgehen? Ich habe nämlich gelesen, dass die Züchterin in der Pflicht gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie nicht schreiben, was Sie konkret von der Züchterin möchten, nehme ich an, dass Sie den Welpen nicht zurückgeben, sondern die Tierarztkosten für eine möglicherweise notwendig werdende OP erstattet haben möchten.
 
Der Nabelbruch stellt einen Mangel dar, der wahrscheinlich schon bei der Übergabe bestand, dies sollte wenn möglich tierärztlich bescheinigt werden und auch ob die OP notwendig ist. Ob die Züchterin den Nabelbruch gesehen hat oder erst durch Sie darauf aufmerksam wurde, läßt sich aus der geschilderten Reaktion nicht klar erkennen. Sollte die Züchterin einem Zuchtverband angehören, gibt es wahrscheinlich ein Wurfabnahmeprotokoll, in dem ein vorhandener Nabelbruch vermerkt worden wäre.
 
Seit der Verschärfung des Kaufvertragsrechts 2022 zugunsten der Käufer von Unternehmern (worunter die meisten Hobbyzüchter fallen dürften), hätten Sie mit der „nur noch“ erforderlichen „Unterrichtung über den Mangel“ ihrer Anzeigepflicht zwar genüge getan, dennoch sollten Sie zur Sicherheit (falls die Verkäuferin nicht unter den Unternehmerbegriff fällt) und zu Beweiszwecken die Züchterin schriftlich zur Nachbesserung auffordern und ihr eine Frist setzen. Unterbleibt eine erforderliche Fristsetzung, so hat z.B. das AG Blomberg 2006 mal in einem „Nabelbruch-Fall“ entschieden, dass der Käufer dann keine Schadensersatzansprüche hat.
 
Sollte die Züchterin sich weigern oder die Frist kommentarlos verstreichen lassen, wenden Sie sich mit allen Unterlagen, insbesondere dem Kaufvertrag und wenn vorhanden, dem Wurfabnahmeprotokoll an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre möglichen Ansprüche auf eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
 
 

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