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Kater vor 4 Wochen an ein junges paar verkauft gegen kleine Schützgebühr

von Stephanie S.

Hallo, ich habe eine Frage: ich habe vor kanpp 4 Wochen unseren 2. Kater wie ich dachte in gute Hände abgegeben, da die beiden Brüder sehr heftige Auseinandersetzungen hatten. So schlimm, dass der kleinere davon kaum mehr was zu fressen bekommen hat und immer wieder so doll verletzt wurde, dass er blutete. Nun ist es so, dass nach 3 Wochen die Käufer sagten, dass der Kater Giardien und Harnsteine hat, das angeblich schon länger. Meine Tierärztin sagte, dass bei der Kerzen Untersuchung Ende Juni alles okay mit dem Tier war, es hat gefressen getrunke, kein urin unwillig verloren etc. Die Tierärztin sagte, das kann auch im kurz vorher erst passiert sein als der Kater mitgenommen wurde und sich dabei durch Stress diese Darmbaktrien, Giardien und eine Blasenentzündung zugezogen hat, wodurch sich der Harnstein vor den Harnausgang gesetzt hat. Der Kater hat hauptsächlich Trockenfutter bekommen und zwischendurch auch Nassfutter. Nun meine Frage: die 2 wollen von mir 300€ haben für die Tierarztkosten, obwohl nicht klar ist, dass durch mich das verursacht wurde. Was kann ich tun, muss ich zahlen? 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass sowohl Sie als auch die Käufer Privatpersonen sind und so ein Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern zustande gekommen ist. Leider schreiben Sie nicht, ob der Kaufvertrag nur mündlich geschlossen wurde oder ob Sie es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt und dort z.B. ein Gewährleistungsausschluss zu Ihren Gunsten enthalten ist.
 
Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen muss der Käufer beweisen können, dass die Mängel (hier die Giardieninfektion sowie die Harnsteine) bereits am Tage der Übergabe vorhanden waren und die Käufer hätten Sie vor den Behandlungen (es sei denn es handelte sich um Notfälle) zur Nachbesserung auffordern müssen. Hinsichtlich der Giardien bei Katzen ist wichtig zu wissen, dass die Inkubationszeit zwischen 7 und 21 Tagen beträgt.
 
Sollte sich keine gütliche Lösung mit den Käuferin finden lassen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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