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Tierheim als Fürsprecher für Besitzerin bei Sicherstellung durch das Veterinäramt

von Sylvia D.

Sehr geehrte Frau Fries, ich trete mit einer etwas ungewöhnlichen Fragestellung an Sie heran: Ich bin ehrenamtlich in einem Tierschutzverein tätig. Dort wurden vor einigen Wochen mehrere Hunde und Katzen untergebracht, die durch das Veterinäramt sichergestellt wurden (insgesamt 6 Tiere). Die Tiere waren total verfloht, eine Katze benötigt dringend eine Zahnsanierung und ist sehr dünn, einem Hund musste ein Teil des Schwanzes amputiert werden und alle Tiere sind mehr oder weniger verhaltensauffällig. Die Besitzerin hat über Wochen hinweg täglich angerufen und es irgendwie geschafft die zuständige Person davon zu überzeugen, dass das Tierheim sich beim Veterinäramt dafür einsetzen soll, dass die Tiere wieder zurück zur Halterin dürfen. Sie hat dermaßen auf die Tränendrüse gedrückt und versichert wie gut sie sich sorgen wird, so dass man dort plötzlich der Meinung ist, dass das ja mal vorkommen könnte, dass Tiere verflohen etc. Ich kann es nicht fassen, dass man sich als Tierschutzverein so positionieren kann! Ist das Tierheim überhaupt befugt einzuschätzen, ob es besser sei, die Tiere wieder in die Obhut der Besitzerin zu geben? Immerhin sind die Zustände vor Ort doch gar nicht bekannt. Bekommt das Veterinäramt von Anfang an Berichte über den Pflegezustand der Tiere, oder kann hier seitens des Tierheims noch „geschönt“ werden? Woran macht das Veterinäramt fest, ob die Tiere wieder zurück müssen und wird eine Stellungnahme des Tierheims hierbei überhaupt berücksichtigt? Was kann man tun, damit im Sinne der Tiere entschieden wird? Tierschutz ist doch nicht sich für die Halterin einzusetzen, bei der die Tiere verwahrlosen! Wie wahrscheinlich ist es in so einem Fall, dass die Tiere zurückkommen? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und wünsche eine schöne Vorweihnachtszeit.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge um die Tiere, bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Bei den Amtsveterinären handelt es sich um Tierärzte, die die Situation und die Entscheidung welchen Maßnahmen getroffen werden, selbst und eigenverantwortlich treffen. Wie viel Gewicht auf die Meinung des Tierheims gelegt wird, hängt natürlich vom Einzelfall ab, zudem haben diese Behörden tagtäglich mit Tierhaltern und deren Erklärungen, Entschuldigungen und Absichtserklärungen zu tun und können dies wahrscheinlich einschätzen.
 
Zu bedenken ist, dass es sich bei den Tieren rechtlich um fremdes Eigentum handelt, die zu deren Sicherheit der Eigentümerin (vorübergehend ?) weggenommen wurden und behandelt werden. Wenn die Tiere nun endgültig nicht mehr an die Eigentümerin zurückgegeben werden sollen, würde der Staat einer Privatperson deren Eigentum gegen deren Willen entziehen. Dies ist natürlich nicht so einfach und nur das letzte Mittel, wenn die Tiere nicht anders in Sicherheit gebracht werden können. Da hier nichts zu der Vorgeschichte der Tierhalterin bekannt ist, hängt es von den Einzelheiten ab, wie das Veterinäramt entscheiden wird, so könnten z.B. die Tiere nur gegen Auflagen zurückgegeben werden, wie z.B. mit der Pflicht regelmäßige Tierarztbesuche durchzuführen und dies schriftlich nachzuweisen, etc. Sollte die Eigentümerin andererseits bereits zuvor Auflagen erteilt bekommen und nicht erfüllt haben, könnte die Einziehung der Tiere und Weitervermittlung oder auch ein Tierhaltungsverbot schon angekündigt worden sein.

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