zurück zur Übersicht Tupfer bei Op vergessen/Hund 18.12.2023 von Iska U. SgDuH, im Juni dieses Jahres wurde unserer Hündin die Gebärmutter entfernt. Jetzt 5 Monate später wurde, weil es unserer Hündin extrem schlecht ging, eine Notoperation durchgeführt und festgestellt dass bei der vorangegangenen Operation ein Tupfer im Bauchraum vergessen wurde. Im Moment ist auch noch nicht klar ob unser Hund überleben wird Uns entstehen gerade erhebliche Kosten. Wir wollten auch über Silvester in den Urlaub fahren was natürlich derzeit nicht möglich ist. Wir würde gerne von der Klinik unsere Kosten erstattet bekommen! Geht das ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass es Ihrer Hündin wieder besser geht und sie wieder ganz gesund wird. Reichen Sie alle Ihnen anlässlich dieses Tierarztfehlers entstandenen Kosten unter Vorlage entsprechender Belege und Nachweise bei der Klinik ein und verlangen den bereits entstandenen als auch die zukünftig entstehenden Schäden zu ersetzen. Die Klinik wird Ihr Schreiben an die Berufshaftpflicht-Versicherung zur weiteren Bearbeitung und Regulierung abgeben. Sie können versuchen auch die Reisekosten von der Klinik bzw. der Berufshaftpflicht-Versicherung erstattet zu verlangen, ein Anspruch darauf ist rechtlich jedoch aus mehreren Gründen problematisch. So sind Ihnen die Reisekosten bereits vor der schädigenden OP entstanden, zudem sind diese Kosten nicht im Zusammenhang mit der schädigenden OP entstanden. Hier geht es somit um die sogenannten „frustrierten Aufwendungen“, die in der Rechtsprechung in der Regel nicht als ersatzfähiger Schaden zugesprochen werden. In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass nicht Sie selbst verletzt wurden und die Reise nicht antreten können, sondern Ihr Hund verletzt wurde. Sollte die Versicherung die Reisekosten oder andere Kosten nicht erstatten wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, dass es Ihrer Hündin wieder besser geht und sie wieder ganz gesund wird. Reichen Sie alle Ihnen anlässlich dieses Tierarztfehlers entstandenen Kosten unter Vorlage entsprechender Belege und Nachweise bei der Klinik ein und verlangen den bereits entstandenen als auch die zukünftig entstehenden Schäden zu ersetzen. Die Klinik wird Ihr Schreiben an die Berufshaftpflicht-Versicherung zur weiteren Bearbeitung und Regulierung abgeben. Sie können versuchen auch die Reisekosten von der Klinik bzw. der Berufshaftpflicht-Versicherung erstattet zu verlangen, ein Anspruch darauf ist rechtlich jedoch aus mehreren Gründen problematisch. So sind Ihnen die Reisekosten bereits vor der schädigenden OP entstanden, zudem sind diese Kosten nicht im Zusammenhang mit der schädigenden OP entstanden. Hier geht es somit um die sogenannten „frustrierten Aufwendungen“, die in der Rechtsprechung in der Regel nicht als ersatzfähiger Schaden zugesprochen werden. In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass nicht Sie selbst verletzt wurden und die Reise nicht antreten können, sondern Ihr Hund verletzt wurde. Sollte die Versicherung die Reisekosten oder andere Kosten nicht erstatten wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.