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Friedhofskatze

von Edgar D.

Hallo, ich kümmere mich seit vielen Jahren täglich um eine Katze, die auf dem Friedhof lebt. Diese Katze hatte keinen Besitzer mehr. Sie lebt ausschließlich auf dem Friedhof. Ich versorge sie jeden Tag, füttere und kämme sie. Wenn die Katze krank war, habe ich sie auch zum Tierarzt gebracht. Sie hat ein kleines Haus am Eingang des Friedhofs. Dort gibt es ein Schlafzimmer und eine Küche, in der immer Futter und Wasser bereitstehen. Das wird von der Friedhofsverwaltung akzeptiert und auch gerne gesehen, denn viele Besucher freuen sich über das Tier. Im Sommer dieses Jahres wurde die Katze von einer Frau mitgenommen und nach einem Monat wieder zurückgebracht. Die Katze fühlte sich in der Wohnung nicht wohl und wollte raus. Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, habe ich mich dann bei Tasso als Besitzer eintragen lassen. Einen kleinen Zettel mit meinen Kontaktdaten habe ich auch an das kleine Haus auf dem Friedhof gehängt. Über die rechtlichen Hintergründe habe ich mich damals leider nicht weiter informiert. Anfang Dezember nahm eine andere Frau die Katze mit und brachte sie zum Tierarzt. Ich habe dann mit dieser Finderin telefoniert, nachdem ich von Tasso kontaktiert worden war. Die Finderin will mir die Katze aber nicht geben, weil sie der Meinung ist, dass das Leben auf dem Friedhof zu schwer bzw. nicht artgerecht ist. Der Tierarzt versuchte ebenfalls, mit der Frau zu sprechen, doch vergeblich. Sie will die Katze unbedingt behalten. Die Katze war jahrelang im Freien und ist es gewohnt, sich in ihrem Revier aufzuhalten. Ihr Gesundheitszustand scheint derzeit nicht so kritisch zu sein, dass sie nur im Haus gehalten werden sollte. Welche Möglichkeiten habe ich - wenn es denn überhaupt welche gibt? Viele Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist die Rechtslage zu Ihrem Fall sehr kompliziert und die Prüfung würde den Rahmen dieses Services sprengen. Zu denken ist hier an einen Herausgabeanspruch und/oder einen Anspruch auf Unterlassen. Voraussetzung für beide Ansprüche ist jedoch ein Rechtsgrund wie Eigentum, Besitz oder eine sonstige Verfügungsberechtigung an der Katze.
 
Ob Sie Eigentümer der Katze geworden sind, ist sehr problematisch, durch Ihr Verhalten (sprich durch die Registrierung auf Ihren Namen, der Veröffentlichung Ihres Namens und der Anzeige der Zugehörigkeit der Katze zu Ihnen, des Füttern auf Ihre Kosten und die tierärztliche Versorgung auf Ihre Kosten) könnten Sie jedenfalls zum Halter der Katze und damit auch zum Schadensersatzpflichtigen aus § 833 BGB geworden sein! Daher sollten Sie, wenn nicht schon vorhanden, zur Sicherheit eine Private Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden durch Katzenhaltung mitabsichert.
 
Zu prüfen wäre anhand der Einzelheiten ob z.B. mittlerweile eine Ersitzung gemäß §§ 973, 872 BGB stattgefunden hat (dies ist nach 10 Jahren möglich), ob Sie (mittelbarerer) Besitzer sind oder sich aus z.B. aus der Haltereigenschaft und/oder aus § 2 Tierschutzgesetz eine Verfügungsberechtigung ergeben könnte.
 
Da Ihre Ansprache und sogar die Meinung eines Tierarztes die Dame nicht von der Wohnungshaltung abzuhalten scheinen, versuchen Sie entweder über die Stadt bzw. die Friedhofsverwaltung oder das Veterinäramt Hilfe zu bekommen.

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