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Hund gestorben nach Rauswurf aus Klinik

von Jenny R.

Bei mir sind viele Dinge schief gelaufen, meine Frage bezieht sich auch eine ganze Reihe.: Ich bin nachts um 1 mit meiner 18,5 Jahre alten Labrador Dame in einer Klinik gegangen, dort wurde von der Tierärztin 2 Stunden auf mich eingeredet, mein Hund bräuchte intensivmedizinische Betreuung. Nach langem Hin und Her habe ich sie nach um 3 Uhr dort übergeben. Die Tierärztin rechnete aus, dass es 530€ kosten sollte, ich sagte ihr das ich jetzt nicht 300€ dabei habe und den Rest sofort hole wenn die Bank aufmacht. Ich bin in dieser Klinik seit über 13 Jahren und habe vermutlich ca 15.000 € dort bezahlt. Die Tierärztin sagte, dass sofort bezahlt werden muss. Ich sagte ihr das ich schon ewig dort bin und sicherlich für 230€ ohne meinen Hund weglaufe. Sie redete weiter auf mich ein mein Hund bräuchte dringend eine Dauerinfusion. Ich übergab ihr meinen Hund entgegen meiner Überzeugung weil ich ihr vertraute das mein Hund bei ihr in guten Händen ist. Später kam anhand der Kartei raus , mein Hund wurde dort 4 Stunden auf ihrem kleinen Rollwagen abgestellt und wahrscheinlich nur zur Schau gestellt und um 4:17 und 4:18 Uhr Bilder und Videos von ihr gemacht, die versprochene Infusion wurde erst um 8 Uhr gegeben . Stattdessen wurde eine Bonitätsprüfung gemacht, gegen meinen Willen. Mein Hund wurde dort sich selbst überlassen , um zu sehen ob sie alleine stirbt. Um 7 Uhr wollte ich sie wieder haben . Ich habe mir vorher die Bestätigung der Ärztin geholt, dass ich sie sofort wieder bekomme wenn ich sie wieder haben will. Man hat mir gesagt , das geht nicht vor 8. sie hat laut Kartei 1000ml in 30minuten über die Vene bekommen .weil man die Herausgabe ablehnte, habe ich die Polizei gerufen. Der Klinikleiter hat meinen Hund dann mit Wunden im schnauz und nasenbereich und mit blau gequetschter Warze auf der Nase, verkrampft , eingenässt und eingekotet aus der Klinik geworfen. Sie starb kurze Zeit später . Ich gehe davon aus, dass bei meinem hilflosen alten, auf der Seite liegenden Hund ein heftiger schnauzgriff angewandt wurde. Ich möchte die Tierklinik , die Ärztin die sie aufgenommen hat, und den Ärzt der sie rausgeworfen hat, gerne anzeigen wegen Betrug, Täuschung , Unterlassung , Tierschutzwidrige Handlung durch Rauswurf, Tierquälerei anzeigen . Was denken sie wie meine Chancen wären? Sämtliche Gespräche mit den Tierärzten liegen vor. Des Weiteren fordere ich jetzt seit dem 8.11.23 die Kartein aller Tiere und sämtliche Rechnungen an. Die Klinik ignoriert dies. Nur die Kartei des besagten Hundes wurde an die Anwältin gesendet. Ich werde in der Akte als Person die alles gemacht haben will aber nix bezahlen kann bezeichnet. Wie gesagt ca 15000 wurden von mir dort bezahlt. Es wurde angeblich auch ein Ultraschall gemacht, die Bilder in der Kartei sind allerdings vom Vortag.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Ihre alte Hündin dies erleiden musste und bedauere, dass Sie sie verloren haben.
 
Da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche und nur sehr kurze Antwort.
 
Hier geht es um zwei verschiedene Rechtsfragen, einerseits der zivilrechtlichen Frage nach einem Schadensersatzanspruch bzw. der Frage, ob die Rechnung der Tierklinik gerechtfertigt ist, für die ich annehme, Sie die Rechtsanwältin bereits beauftragt haben und der Frage, ob die beiden Tierärzte sich strafbar gemacht haben könnten bzw. ob eine Strafanzeige sinnvoll ist und ob dann zusätzlich auch ein Strafantrag gestellt werden sollte. Auch die Einschaltung der zuständigen Tierärztekammer könnte geprüft werden.
 
All dies läßt sich jedoch aufgrund der vielen Einzelheiten an dieser Stelle nicht beurteilen, da dafür die vorhandene Karteikarte, die Rechnungen, die Gesprächsinhalte mit den Tierärzten, wenn vorhanden das Protokoll des Polizeieinsatzes usw. eingesehen bzw. bekannt sein müssen und die Beratung über das weitere Vorgehen in einem vertraulichen Gespräch mit einem Anwalt oder eine Anwältin geschehen sollte.

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