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Probleme mit Schutzvertrag

von Christopher M.

Sehr geehrte Frau Fries, am 09.12.2023 kam unser Hund aus dem Ausland, über einen deutschen Tierschutzverein vermittelt, bei uns an. Leider konnten wir schnell viele Probleme bei dem Tier feststellen (blutiger Durchfall, Humpeln, Abstehen des rechten Hinterbeines, offensichtliche Schmerzen) und haben uns daraufhin, entgegen dem Rat der Tierschutz-Organisation, eine Diagnose vom Tierarzt eingeholt: schwere HD und Panostitis. Natürlich wurde uns der Hund im Voraus als „perfekt & gesund“ angepriesen. Problem: Wir wohnen im zweiten Stock mit Parkettboden und können das Tier in unserem Alltag nicht 4–5-mal komplett runtertragen. Eine artgerechte Haltung mit dem Gesundheitszustand des Tieres ist derzeit ausgeschlossen. Dazu kommt, dass wir als Berufseinsteiger ggf. entstehenden Kosten natürlich nicht tragen könnten & das Abschließen einer Krankenversicherung war im Vorwege nicht möglich und jetzt mit so einer Diagnose natürlich schon mal gar nicht… Wir haben darüber hinaus einen äußerst „bescheidenden“ Schutzvertrag (genauer „Übernahmevertrag eines Tieres“) unterschrieben, bei dem wir hier erste Fragen stellen wollen, aber natürlich langfristig wissen, dass Details mit einen Anwalt für Tierrecht geklärt werden müssen. Wie es so häufig passiert, haben wir uns durch emotionale Blindheit und das Unterschreiben des Vertrages selbst in diese Situation gebracht. Trotzdem möchten wir eine möglichst gute Lösung für den Hund und für uns finden. Die Kommunikation mit der Organisation ist absolut schrecklich, wir werden weiter beleidigt und emotional unter Druck gesetzt, obwohl wir sachlich, ehrlich & freundlich kommunizieren. Unser erstes Anliegen, was ich Sie fragen möchte, ist folgendes: Die Organisation hat den Hund wieder in die Vermittlung aufgenommen. Dabei weisen Sie uns auf deren Website als Pflegestelle aus, obwohl wir laut Vertrag Eigentumsrechte am Tier haben. Sie geben außerdem PLZ und Ort von uns an, was ich aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr bedenklich finde (Ort wäre ausreichend, oder?). Darüber hinaus erwähnen im sie im neu inserierten Beschreibungstext mit keinem Wort die Erkrankung des Tieres, was in meinen Augen Täuschung/Arglist o. Ä. ist. Wir wissen mittlerweile, dass wir kein Einzelfall sind, was schlechte Erfahrungen mit falschen Angaben der Organisation betrifft (zum Beispiel wurden Videos gezielt manipuliert). Wie soll so eine Neuvermittlung funktionieren? Müssen wir dann die Interessenten aufklären und würden wir uns ohne Aufklärung strafbar machen? Außerdem wollen wir versuchen die Organisation aus unserem Leben zu haben und möchten prüfen lassen, wie wir das erreichen können (z.B. die Nachkontrolle bei uns zu Hause kann man verweigern, da das ein zu großer Einschnitt in die Grundrechte ist). So könnten wir das Tier wenigstens wahrheitsgemäß vermitteln, auch wenn das natürlich ewig dauern kann. Dazu müssen wir eindeutig klären, ob wir nach dem geschlossenen Vertrag wirklich uneingeschränkte Eigentums- & Vermittlungsrechte haben. Außerdem, und das habe ich bei Ihrem Q&A schon öfter gelesen, wollen wir verhindern eine Strafzahlung in unangemessener Höhe zahlen zu müssen und das vielleicht sogar mehrfach (Bei „Vertragsbruch“ stehen 650 € im Raum, „Schutzgebühr“ waren 410 €). Haben Sie für unseren Fall eine Empfehlung für uns, an welchen Rechtsanwalt wir uns wenden könnten? Natürlich suchen wir selbstständig schon händeringend, aber vielleicht haben Sie einen weiteren guten Kontakt für uns – wir wären unendlich dankbar für jegliche Hilfe & Tipps! Vielen Tausend Dank und ganz liebe Grüße sowie einen guten Rutsch! 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es einen schriftlichen Vertag gibt, muss dieser vorliegen und der gesamte Text im Zusammenhang eingesehen werden, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsübergangs, der in Regel in Tierschutzverträgen gerade nicht enthalten ist. Juristisch ist als erstes zu prüfen, ob Sie durch die Übernahme des Hundes und die Zahlung der Schutzgebühr Eigentümer geworden sind, und im zweiten Schritt ist anhand der Einzelheiten zu prüfen, was genau Sie mit dem Verein vereinbart haben bzw. wozu Sie ihn aufgefordert haben um zu erfahren, was dies rechtlich darstellt, z.B. einen Rücktritt vom Tierschutzvertrag oder „nur“ die Bitte an den Verein Ihnen bei der Suche nach einem neuen Halter zu helfen, so dass Sie nach wie vor Eigentümer wären. Das Ergebnis dieser Prüfung ist wichtig für das weitere Vorgehen, sprich ob Sie den Hund selbst vermitteln dürfen, ob eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und entsprechender Schadensersatzanspruch bestehen könnte, usw.
 
Des Weiteren ist zu überlegen, das zuständige Veterinäramt am Sitz des Vereins einzuschalten, da bei dieser Beschreibung sehr fraglich ist, ob dieser Hund überhaupt transportfähig war. Hinzu kommt, dass Sie von gefälschten Videos berichten und die Tatsache, dass die vorhandenen und Diagnosen und die damit einhergehenden Einschränkungen und Kosten, die auf die neuen Halter zukommen trotz Kenntnis offensichtlich verschwiegen werden. Auch eine Strafanzeige könnte in Betracht kommen, sollte jedoch ebenfalls zunächst anhand der vorliegenden Unterlagen usw. bewertet werden.
 
Sichern Sie alles, was möglicherweise als Beweismittel dienen könnte, z.B. „Ihre“ damalige Vermittlungsanzeige als auch die aktuelle Anzeige, WhatsApp-Verläufe, Videos, Aussagen anderer Betroffener usw. Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin um das sinnvolle und taktische weitere Vorgehen in einem vertraulichen Gespräch klären zu können.

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