zurück zur Übersicht

Tödliche Zahn OP / Maine Coon

von Armin K.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben bei einer Zahn OP unsere Maine Coon verloren und wissen, dass eine OP mit Narkose vom Narkosemanagement, den Medikamente, der Art des Eingriffes, dem Alter und evtl. Vorerkrankungen abhängig ist. Inwieweit die Narkose, die Medikamente und die Art des Eingriffs korrekt erfolgt sind - wird immer eine offene Frage bleiben. Das Alter der Katze ist bekannt und Vorerkrankungen u.a. abhängig davon, welche Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt wurden. Maine Coon Katzen neigen Rassetypisch zu einer CHM - einer Herzerkrankung - die genetisch bedingt sein kann und eigentlich nach Empfehlung der LMU für alle Katzen ab 3 Jahre jährlich bzw. vor einer Narkose per Ultraschall überprüft werden sollte ( erhöhtes OP-Risiko). Leider haben wir von dieser Empfehlung erst nach der verhängnisvollen OP erfahren und die Tierklinik hat uns zu keinem Zeitpunkt über diese rassetypische Erkrankung informiert und demzufolge auch zu keinem Zeitpunkt einen Ultraschall durchgeführt. Nunmehr zu meiner Frage: Darf in diesem Fall von einer unzureichenden Beratung im Vorfeld ausgegangen werden, da im Falle eines positiven Befundes nachweislich ein erhöhtes OP Risiko vorgelegen hätte und erweiternd von einer Missachtung seiner Beratungspflicht, die unvollständig war u. nicht auf die rassespezifischen Besonderheiten einging. Liegt hier ein schwerwiegender Behandlungsfehler vor, der zur Umkehr der Beweislast führen könnte?? Wir danken Ihnen sehr für Ihre kurze Einschätzung ob Klage gegen diesen Tierarzt erhoben werden kann ( Verjährungsfrist 3 Jahre?) MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze bei der Zahn-OP verloren haben und Ihren Schock hierüber. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Wie ich aus Ihrer Frage entnehmen kann, haben Sie sich schon mit den Voraussetzungen und der  komplizierten Rechtsfrage der Tierarzthaftung beschäftigt.
 
Als Tierhalter sind Sie in der schlechten Position beweisen zu müssen, dass das Verhalten des Tierarztes entweder ein grober Behandlungsfehler war oder dass die Pflicht des Tierarztes bestand den Herzultraschall vor der Zahn-OP hätte machen müssen (wobei die LMU lediglich eine „Empfehlung“ hierzu ausgesprochen hat), dass er diese Pflicht verletzt hat UND dass er schuldhaft gehandelt hat, also vorsätzlich oder fahrlässig. In Ihrem konkreten Fall kommt die Schwierigkeit hinzu, dass nicht bekannt ist, ob Ihre Katze überhaupt an dieser Herzerkrankung gelitten hat und ob diese ursächlich für den Tod Ihrer Katze war. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen nicht zu beantworten, auch nicht, ob es sich um einen groben Behandlungsfehler handelte, so dass an dieser Stelle eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Tierarzt nicht möglich ist.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Zu diesem Zweck sollten Sie vorab die Tierklinik auffordern, Ihnen den Inhalt der gesamte Karteikarte Ihre Katze zu schicken, inklusive OP-Bericht, Narkoseprotokoll, Laborergebnisse etc. Dieser Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen folgt aus den §§ 810, 259 BGB sowie aus dem Behandlungsvertrag.

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung