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Vorsorgevollmacht für meinen Hund

von Brigitte G.

Sehr geehrte Frau Fries, ich hatte mit meinem am 14.12.2018 verstorbenen Ehemann ein sog. Berliner Testament. Kinderlos, nur 1 Bruder meines Mannes auch Kinderlos und Eltern verstorben. Echt Single. Ich habe im Juli 2020 also nach seinem Tod meine Hündin gekauft. Ich möchte meine Hündin durch eine entsprechend rechtlich haltbare Vorsorgevollmacht absichern falls ich durch gesundheitliche Gründe oder Tod nicht mehr in der Lage sein sollte für sie zu sorgen. Welche Möglichkeiten habe ich? Angeblich gilt das Gen. Testament über den Tod meines Mannes hinaus und mein Hund würde falls ich versterbe als Sache in die Erbmasse fallen.Das hieße Tierheim.Es gibt keine direkten Erben.An 2.Position -die ich lt Testament ändern könnte steht das Tierheim Verden,das will ich auf keinen Fall das die Hündin im Tierheim landet. Können Sie mir raten? Mit freundlichem Gruß B.G

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut und sehr wichtig, dass Sie sich so viele Gedanken um den Verbleib und die Vorsorge für Ihre Hündin kümmern.
 
Ohne das vorhandene Testament zu kennen, ist es jedoch schwierig an dieser Stelle pauschale Tips zu geben. Die Besonderheiten ergeben sich zum einen aus der Tatsache, dass Sie ein sogenanntes „Berliner Testament“ geschlossen haben. Dabei handelt es sich um den Sonderfall eines gemeinschaftlichen Testaments gemäß §§ 2256 ff .BGB, dessen Wesen es ist, dass es nach dem Tod des einen Ehepartners eben nicht mehr bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden kann. In Ihrem konkreten Fall müsste auch bekannt sein, aus welchem Grund Sie ein „Berliner Testament“ geschlossen haben, da Sie schreiben, dass Sie kinderlos sind und diese „Testamentsform“ eigentlich für die Fälle gedacht ist, dass ein Kind oder mehrere Kinder vorhanden sind, die von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen.
 
Um zu vermeiden, dass die Hündin tatsächlich in ein Tierheim kommt, sollten Sie sich mit dem vorhandenen Testamentstext zu einer individuellen Beratung an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht wenden.

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