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Streit um Kosten nachdem Katze mitgenommen wurde

von Cindy H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich hoffe Sie können mir helfen wie die rechtliche Lage in unserem Fall aussieht. Unsere Katze (Freigängerin) war vor ein paar Wochen draußen, als es plötzlich stark anfing zu schneien und zu regnen, was sie sicher irritiert hat. Wir haben sie auch sofort in der ganzen Umgebung gesucht und als vermisst gemeldet. 9 Tage später wurde sie bei Tasso gemeldet, nachdem ein Tierarzt ihren Chip ausgelesen hat und wir haben sie zurück bekommen. Es stellte sich dann heraus, dass eine Frau die in unserer Straße zu Besuch war, die durchnässte Katze an der Straße wenige Meter von unserem Haus entfernt gefunden und mit zu sich nach Hause, in einen anderen Wohnort, genommen hat. Angeblich war sie mit der Katze noch am selben Tag bei einem Tierarzt der sie notbehandelt hätte, von dem hätte sie aber keine Rechnung bekommen. Tage später war sie dann wegen Durchfall der Katze in einer anderen Praxis, wo dann schließlich der Chip ausgelesen wurde. Sie sagt sie hätte gedacht die Katze hätte niemanden und beharrt nun auf die Übernahme der Kosten. Mein Mann ist sauer und sagt die Behandlung war kein Notfall und wir hätten viel früher informiert werden müssen bzw. sie hätte es gleich melden müssen. Wir sind sehr froh die Katze wieder bei uns zu haben und haben dann nachdem sie wieder bei uns war mit unserer Tierärztin den Durchfall wieder in den Griff bekommen. Der Streit steht aber noch sehr unangenehm im Raum und ich bin sehr verunsichert und möchte natürlich meinen Pflichten als Tierhalterin gerecht werden, weiß aber nicht wer jetzt wie eigentlich im Recht ist. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst einmal haben Sie großes Glück, dass Sie Ihre Katze so schnell zurückbekommen haben und die Dame die Katze nicht als Pfand für die Forderung zurückhält.
 
Zu der Frage nach der Erstattungspflicht der Tierarztkosten zunächst Grundsätzliches vorweg.
 
Als Eigentümerin und Halterin der Katze sind Sie als Garant gemäß § 2 Tierschutzgesetz auch für deren Pflege und Versorgung gesetzlich verantwortlich. Mit der Verpflichtung aus § 2 TierSchG geht auch die Pflicht zur Übernahme von lebensnotwendigen tierärztlichen Behandlungen einher, unabhängig davon, ob man dies subjektiv für notwendig erachtet, ob man die finanziellen Mittel hierfür hat oder -je nach Einzelfall- ob man in einem Fundfall den Tierarzt selbst beauftragt hat oder noch nicht mal dabei war, etc.
 
In Ihrem konkreten Fall müsste daher unterschieden werden zwischen den Kosten der Erstversorgung und den weiteren Kosten wenige Tage später.
 
Um zu prüfen, ob und welche Tierarztkosten Sie der Dame erstatten müssten, müssten im Idealfall beide Rechnungen vorliegen, zumal die Dame die behaupteten bezahlten Kosten auch nachweisen können muss. Wichtig ist auch, ob die Dame eine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht hat und dies nachweisen kann, da andernfalls eine strafbare Fundunterschlagung vorliegen könnte und unter Umständen einer Erstattungspflicht entgegen gehalten werden könnte, was jedoch von den Einzelheiten abhängt.
 
Leider schreiben Sie nicht um welchen Betrag es geht, versuchen Sie jedoch eine gütlich Lösung zu finden um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Halten Sie das gefundene Ergebnis zur Klarheit und Sicherheit schriftlich fest (E-Mail oder WhatsApp ist ausreichend).
 

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