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Ohne Einwillig / ohne Unterschrift strittige Rechnung von Tierklinik an Dritte abgetreten

von Annkathrin C.

Sehr geehrte Frau Fries, leider befinde ich mich mit meiner Tierklinik im Streit. Es wurden stationär Untersuchungen gemacht, welchen ich nicht zugestimmt habe. Größtenteils waren die Untersuchungen auch total überflüssig und unsinnig. Es war abgemacht, dass mein Kater stationär lediglich zur Überwachung mit Infusionsgabe bleibt und ggf. Schmerzmittel kriegt. Den weiteren Ablauf wollten wir je nach Befinden der Katze anpassen, falls nötig. Stattdessen wurden einfach am laufenden Band Röntgenaufnahmen gemacht, großes Blutbild, Einlauf verpasst, Antiobiotikum gegeben usw. Am Ende ging es lediglich um einen Wurmbefall, welcher der Katze aufgrund von Wurmkur zugesetzt hat... Grund waren, ständige Tierarztwechsel und schlechtes/falsches Übergabeprotokol Absprache unter den Tierärzten. Das Übergabeprotokoll habe ich sogar einsehen können. Als ich die Klinik darauf ansprach, wurden sie zickig, Wort stand gegen Wort. Ich war trotz allem respektvoll und freundlich, während ich wirklich sehr arrogant behandelt wurde (mir wurde beispielsweise die ganze Zeit frech ins Gesicht gegrinst). Ein wenig wurde mir entgegen gekommen. Geforderter Rechnungsbetrag waren 800 Euro, nach dem Streitgespräch ca. 740,xx Euro. Das reichte mir jedoch nicht. Es wurde lediglich eins von vielen Röntgenbildern erlassen. Daraufhin wurde die Chefin angerufen. Man bot mir an, dass das Thema am nächsten Tag im Kollegium untereinander besprochen wird und ich bis dahin erstmal gehen durfte. Im Gegenzug musste ich meinen Ausweis vorzeigen, damit eine Bonitätsprüfung stattfinden konnte... Dies habe ich widerwillig getan. Die Tierklinik meldete sich nicht mehr... Nun, nach 25 Tagen habe ich auf einmal Post von der BFS health finance im Briefkasten, die sich für mein freundliches Einverständnis bedankt, dass ich die Rechnung an sie übergeben habe. Ich habe niemals eine Einverständniserklärung für so etwas in dieser Art abgegeben. Ich stehe nun mit einem Rechnung über 865,xx Euro durch einen Dritten dar. Nochmal drauf geschlagen wurde auf den Rechnungsbetrag also auch noch. Und die Klinik hat nun diese Rechnung geschickt bezahlt bekommen ohne sich weiter mit mir auseinander zu setzen... Darf die Klinik das oder fällt dies unter Urkundenfälschung? An was für einen Fachanwalt muss ich mich wenden, auch um die Rechnung und die Behandlung anzuzweifeln. Kann ich dies auch zur Anzeige bei der Polizei bringen? Muss ich den Rechnungsbetrag nun einfach an die BFS health finance zahlen? 11 seitiges Protokoll und Zeugin vorhanden. Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hinsichtlich der Abtretung der Tierärztlichen Rechnungen an die Verrechnungsstelle hat das Verwaltungsgericht Mainz am 20.02.2020 (Az. 1 K 467/19.MZ) entschieden, dass diese Weitergabe auch ohne Einwilligung des Tierhalters möglich ist und der Tierarzt nicht gegen die DSGVO verstößt, wenn er nur die für die Erfüllung des Vertragszwecks, also die Eintreibung der Forderung wirklich notwendigen Daten weitergibt. Auch die Abtretung der Forderung nach dem BGB sieht das Gericht als zulässig an. Ob dieses Urteil auf Ihren konkreten Einzelfall „passt“ müsste anhand der Einzelheiten und der vorliegenden Unterlagen geprüft werden.
 
Sie sollten sich daher an die Verrechnungsstelle wenden, diese in Kenntnis setzen, dass die Rechnung aus Ihrer Sicht nicht rechtmäßig ist und um eine Verlängerung der Zahlungsfrist bitten. Teilen Sie auch mit, dass Sie in die Abtretung nicht eingewilligt haben und fordern die Übersendung eines Formular oder ähnlichem aus welchem sich dies ergeben soll.
 
Fordern Sie zusätzlich die Tierklinik auf, Ihnen den Inhalt der gesamten Karteikartei, inklusive aller Berichte, Befunde, Laborergebnisse, Röntgenbilder etc. zur Verfügung zu stellen, um diese prüfen zu lassen.
 
Nach meiner Erfahrung kommen die Verrechnungsstellen einer Fristverlängerung auch zunächst nach. Dauert dies allerdings zu lang oder finden Sie keine Lösung mit dem Tierarzt leiten die Verrechnungsstellen das Mahnverfahren gegen Sie ein. Wird dagegen ganz oder teilweise Widerspruch eingelegt, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem Sie dann Einwendungen oder Gegenansprüche geltend machen können.
 
Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich, wenn keine gütliche Lösung gefunden werden kann, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder Medizinrecht wenden. Insbesondere zu der Frage, ob eine Strafanzeige möglich und sinnvoll ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
 

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