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Trennungshund

von Lydia W.

Liebe Frau Fries, In einer Beziehung wurde ein Hund angeschafft, Papiere, sowie sämtliche Versicherung und der Kaufvertrag laufen alleine auf meinen Namen. Nach der Trennung haben wir uns entschieden, dass der Hund besser gefördert und unterstützt werden kann bei meinem Exfreund. Wenn ich ihn aber sehen möchte, können wir uns das vorher ausmachen. Nun ist es leider seit der Entscheidung so, dass immer ausreden gefunden wurden, den Hund nicht zu sehen. Also habe ich nach mehrmaligem bitten für mich entschieden, ihm einen Kaufvertrag zu schicken, mit der angekündigten bitte diesen zu unterschreiben. (Hauptsächlich geht es mir darum, dass ich schlecht mit der THV oder OP Versicherung kommunizieren kann, wenn ich nicht mal irgendwas von dem Hund weiß. Ich kann nicht unbedingt handeln) Den Vertrag hat er nicht unterschrieben, somit ist es auf Papier weiterhin mein Hund. Was passiert, wenn ich einfach die Versicherungen kündige, ihm das sage und dann aber mal was passieren soll. Halter ist mein Ex seit über einem Jahr ohne dass ich den Hund hatte. Wer haftet im Falle des Falles, wenn ich die Versicherungen kündige, ohne dass ein Besitzerwechsel stattgefunden habe? Wie kann ich den Besitz abgeben, wenn der Halter nicht einwilligt, aber das Tier weder herausgibt noch unterschreibt, dass er ihn komplett haben darf? Vielen Dank im voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt.
 
Dass seine Blockade und der dadurch entstandene Schwebezustand für Sie belastend ist, ist verständlich und sollte daher wie von Ihnen gewünscht nunmehr verbindlich und „offiziell“ geklärt werden.
 
Die Frage, wer derzeit Eigentümer des Hundes ist, ist allerdings leider kompliziert und an dieser nicht zu beurteilen. Anhand der Einzelheiten des Ablaufs und Ihrer gelebten Vereinbarungen ist schon zu klären, ob Sie beim Kauf Alleineigentümerin geworden sind oder ob der Hund gemeinsam angeschafft wurde und Sie beide daher Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Im zweiten Schritt ist dann zu prüfen, was Ihre Trennungsvereinbarung und das Belassen des Hundes bei ihm, rechtlich darstellt, insbesondere ob Sie damit Ihr Alleineigentum bzw. Ihren Eigentumsanteil an Ihren Ex-Freund übereignet haben und Sie nur noch ein „Besuchsrecht“ vereinbart haben. Dagegen spricht allerdings, dass die Versicherungen offensichtlich noch weiter auf Sie laufen, wobei ich annehme, dass Sie auch die Kosten dafür tragen und dass Sie ihm angeboten haben einen Kaufvertrag abzuschließen.
 
Hinsichtlich der Haftungsfrage gilt Ihr Ex-Freund zwar unproblematisch als Halter und haftbar im Sinne des § 833 BGB. Aufgrund der Einzelheiten Ihres Falles könnten Sie aber unter Umständen daneben ebenso noch als Halterin anzusehen sein und damit auch haften, so dass die Haftpflichtversicherung auf keinen Fall gekündigt werden sollte, bevor eine klare verbindliche Lösung zustande gekommen ist.
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch Ihre Ansprüche bzw. Möglichkeiten zu besprechen oder sich sogar vertreten lassen um endlich eine verbindliche Klärung mit Ihrem Ex-Freund herbeizuführen.
 
 
 

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