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Hund vom käufer an 3. weiterverkauft

von Dana E.

Moin Moin, Ich habe eine frage, Ich hab privat einen hund verkauft mit einem Vertrag. In diesem steht, dass das Tier nicht gedeckt werden darf. Desweiteren steht dort, dass ich als Vorbesitzerin informiert werden muss, sollte besagtes Tier aus irgendwelchen Gründen verkauft werden. Und es wurde eine Vertragsstrafe festgelegt, sollte gegen den Vertrag verstoßen werden. Nun ist das Schlimmste passiert und der Herr hat den Hund weiter verkauft mit neuen Vertrag. Kann ich den neuen Vertrag als ungültig erklären lassen und den Hund zurück verlangen? Das die Vertragsstrafe gezahlt werden muss ist klar. Was kann ich tun? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist sehr gut, dass Sie mit Ihrem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht haben, der Ihre genannten Bedingungen enthält und diese mit einer Vertragsstrafe belegt, die theoretisch dazu gedacht ist, Käufer zur Vertragstreue anzuhalten.
 
Ob die Klauseln in Ihrem Vertrag wirksam sind, läßt sich an dieser Stelle nicht beantworten, da dies vom genauen Wortlaut Ihres Kaufvertrages abhängt, z.B. müssen Sie laut Vertrag nur informiert werden oder ist ein Vorkaufs- oder ein Rückkaufsrecht enthalten? Hinsichtlich der Vertragsstrafe ist wichtig, ob die Klausel verschuldensabhängig formuliert ist und auch die beiden Eurobeträge (der Kaufpreis einerseits und die Höhe der Vertragsstrafe andererseits) müssen bekannt sein.
 
Auf den zweiten Kaufvertrag zwischen Ihrem Käufer (jetzigen Verkäufer) und dem Dritten/Käufer können Sie nicht direkt Einfluss nehmen, sondern nur mittels des Kaufvertrags mit Ihrem Käufer. Dies wäre z.B. möglich, wenn Ihnen ein wirksames Vorkaufsrecht im Sinne der §§ 463 ff. BGB zustand/zusteht.
 
Wenden Sie sich daher zur weiteren Beratung und Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten (Rückgabe, Vertragsstrafe oder Schadensersatzansprüche) gegen Ihren Käufer, mit dem Kaufvertrag und allen vorhanden Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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