zurück zur Übersicht

Sicherstellung einer Katze

von Gillian H.

Hallo liebes TASSO Team, meine Frage bezieht sich auf die Verwahrung durchs Ordnungsamtes einer Katze. Diese wurde zum Tierschutz gegeben bei Verhaftung der dort lebenden Person. In diesem Fall war es mein Kater welcher dort lebte, weil ich in die Stadt gezogen bin und er es am Waldrand deutlich besser hat. Habe aber alle Kosten übernommen etc. Der Tierschutz hat nun direkt am ersten Tag des in Verwahrung genommenen Katers ihn gechipt, geimpft, entwurmt und Zahnstein entfernt. Obwohl sie wussten woher er stammt, hieß es die Besitzverhältnisse seien unklar. In Rlp besteht keine Kennzeichnungspflicht für Katzen. In NRW, wo der Tierschutz ansässig ist, schon war die Begründung des Tierschutzes. Ich habe argumentiert, dass sie ja genau wusste, woher der Kater stammt und er aus Rlp kommt und über die Behörde in Rlp gekommen ist. Auch das grundsätzlich eher davon abgeraten wird ein Tier zweifach zu impfen und gleichzeitig zu entwurmen an einem Tag. Ich finde das Verhalten übergriffig. Können Sie mir hier zu Klarheit bieten? Dürfen sie das einfach so? Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung, aber leider ist der Sachverhalt ohne weitere Einzelheiten nicht zu beurteilen.
Daher zunächst Infos zu den Kennzeichnungspflichten für Katzen. Jede Stadt, Gemeinde oder Kreis kann eine Katzenschutzverordnung für ihr Gebiet erlassen, in der dann in der Regel für Freigänger eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie die Kastrationspflicht und entsprechende Bußgelder für Verstöße enthalten sind. In Rheinland-Pfalz haben mittlerweile über 30 Städte und Gemeinden solche Verordnungen erlassen, in NRW, so auch in Bonn, sind es über 100. Insoweit müsste daher geprüft werden, in welcher Stadt der Kater gehalten wurde und ob dort vielleicht eine solche Katzenschutzverordnung gibt.

 
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass das Ordnungsamt den Kater zu seinem Schutz sichergestellt hat, damit er durch den Haftantritt des Halters nicht unversorgt in der Wohnung zurückbleiben muss. Der Wohnort scheint in Rheinland-Pfalz zu liegen, daher wäre es wichtig zu wissen, aus welchem Grund der Kater in ein Tierheim in NRW gebracht wurde, wie Sie davon Kenntnis erhalten haben, usw. Ich nehme auch an, dass der Tierhalter bei seiner Verhaftung angegeben hat, dass es sich nicht um seinen eigenen Kater handelt und daher die „Besitzverhältnisse“ unklar gewesen sein könnten.
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um sich anhand der Einzelheiten ausführlich beraten zu lassen.
 
 

767.695 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung